Darf der Vermieter tote Büsche entfernen lassen?

1 Antwort

Wurde die Gartenpflege mit dem MV auf die Mieter übertragen?

Unabhängig davon ist es Dein Eigentum.

Was Du meiner Meinung nach auf jeden Fall machen darfst:

Tote/kaputte Pflanzen entfernen und Ersatzbepflanzungen durchführen.

Aber rede/bespreche das doch einmal mit der Mieterin.

Vielleicht andere pflegeleichtere Pflanzen nehmen!?

Und mind. 2 Wochen vorher solltest/musst Du dein Vorhaben anmelden, denn Du darfst nicht einfach so den gemieteten Garten betreten!