Wie versteuert man Krypto als Schüler?

3 Antworten

Das passiert wie bei jeder anderen steuerpflichtigen Person. Du erstellst eine Übersicht der erzielten Gewinne (Verkäufe, die auf Käufe folgen, wobei zu beachten ist, dass Tauschvorgänge als Veräußerung und Wiederanschaffung gelten, d.h. Gewinne werden dabei ggf. materialisiert) abzüglich der Verluste.

Gewinne und Verluste, bei denen Kauf und Verkauf mind. 12 Monate auseinanderliegen, sind zu ignorieren.

Dies geht als Gewinn bzw. Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften in Deine Einkommensteuererklärung ein. Liegt der Gesamtbetrag in einem Jahr unter 600 EUR, so ist dies steuerfrei. Liegt der Gesamtbetrag bei 600 EUR oder mehr, so ist eine Versteuerung durchzuführen, wobei nur bei einem zu versteuernden Gesamteinkommen oberhalb des Grundfreibetrags (in 2023: 10.908 EUR) wirklich Steuern zu zahlen sind.

Dafür gibt es die, Achtung Überraschung, die Einkommensteuererklärung! 😜😁😎

Und ob Du dabei Schüler, Arbeiter, Rentner, .... bist, LATTE!

Wie jedes Einkommen. Das hat mit Deiner Schülerschaft überhaupt nichts zu tun.