Die Waisenpension meines Sohnes beträgt 412 Euro. er geht noch zur Schule (Abitur im Jahr 2016). Muss er sich freiwillig krankenversichern, oder nicht?

2 Antworten

Hallo, ist das eine Frage aus Österreich ? Das sollte man in einem deutschen Forum schon dazuschreiben.

In Deutschland wäre die Antwort die: Als Empfänger von Waisengeld aus der Beamtenversorgung wäre der Sohn beihilfeberechtigt und müsste eine ergänzende PKV über 20% abschließen. Was in dem Alter nicht die Welt kostet.

Aber: Wenn er zusätzlich eine Halbwaisenrente bekommt: warum ist er nicht darüber pflichtversichert ?

Wie kann man einen Familienzuschlag übertragen ?

Viel Glück

Barmer

Bobby2008 
Fragesteller
 15.03.2016, 20:21

Nein! Die Frage ist aus Deutschland. Komplizierte Situation

0

@bobby2008,

bei ihren Informationen scheint einiges durcheinander zu gehen.

Nachdem die Mutter (Beamtin) ihres Sohnes verstorben ist, steht ihm  Halbwaisengeld gemäß der beamtenrechtlichen Versorgung zu.

Durch ihre Wiederheirat, haben Sie selbst keinen Anspruch mehr auf eine Witwenpension und somit erhöht sich die Leistung für ihren Sohn auf 20 % des letzten Ruhegehaltes des Mutter.

Ein Familienzuschlag können Sie ihm nicht übertragen, da Sie auf Grund der Heirat keinen Anspruch mehr auf eine Pension haben.

Was ich nicht verstehe, weshalb haben Sie denn überhaupt die PKV ihres Sohnes gekündigt ?

Es gibt jetzt nur noch die Möglichkeiten:

1. entweder den Sohn als freiwilliges Mitglied in der GKV zu versichern.

2. Bei einer PKV mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung (vermutlich mit einem Satz von 20 %) den Sohn zu versichern. Wenn ihr Sohn gesund ist, dürfte der Beitrag auf jeden Fall niedriger sein.