Die Waisenpension meines Sohnes beträgt 412 Euro. er geht noch zur Schule (Abitur im Jahr 2016). Muss er sich freiwillig krankenversichern, oder nicht?
Ich war Witwer von 2001 bis 2015. Meine verstorbene Frau war Beamtin.Meine Witwerpension wurde eingestellt. Mein Sohn bezog von 2001, bis zu meiner wiederheirat 2015 eine Halbwaisenpension. in höhe von circa 180 Euro. Seit meiner Hochzeit bezieht mein Sohn jetzt eine Vollwaisenpension, desweiteren habe ich Ihm den Familienzuschlag übertragen, sodas er jetzt 412 Euro Halbwaisenpension und 66,09 Euro Halbwaisenrente bezieht. Laut Krankenkasse kann er jetzt nicht mehr Familienversichert sein, sondern sollte sich freiwillig krankenversichern, was circa 170 Euro kosten soll. Da mein Sohn noch Schüler ist (19 Jahre, Abitur im Jahr 2016), möchte ich gerne wissen, ob das so richtig ist, oder ob es da eine andere Möglichkeit gibt, wie mein Sohn sich krankenversichern kann? Über die halbwaisenrente kann er nicht krankenversichert werden, da er bis zum Tode seiner Mutter privat versichert über Mutter war. Laut Krankenkasse erfüllt er nicht die Bedingungen! Den Familienzuschlag, habe ich mit meiner Witwerpension bekommen, die wie schon gesagt mit dem Tag der wiederheirat eingestellt wurde. den Famlienzuschlag allerdings konnte ich auf meine Kinder übertragen.
2 Antworten
Hallo, ist das eine Frage aus Österreich ? Das sollte man in einem deutschen Forum schon dazuschreiben.
In Deutschland wäre die Antwort die: Als Empfänger von Waisengeld aus der Beamtenversorgung wäre der Sohn beihilfeberechtigt und müsste eine ergänzende PKV über 20% abschließen. Was in dem Alter nicht die Welt kostet.
Aber: Wenn er zusätzlich eine Halbwaisenrente bekommt: warum ist er nicht darüber pflichtversichert ?
Wie kann man einen Familienzuschlag übertragen ?
Viel Glück
Barmer
@bobby2008,
bei ihren Informationen scheint einiges durcheinander zu gehen.
Nachdem die Mutter (Beamtin) ihres Sohnes verstorben ist, steht ihm Halbwaisengeld gemäß der beamtenrechtlichen Versorgung zu.
Durch ihre Wiederheirat, haben Sie selbst keinen Anspruch mehr auf eine Witwenpension und somit erhöht sich die Leistung für ihren Sohn auf 20 % des letzten Ruhegehaltes des Mutter.
Ein Familienzuschlag können Sie ihm nicht übertragen, da Sie auf Grund der Heirat keinen Anspruch mehr auf eine Pension haben.
Was ich nicht verstehe, weshalb haben Sie denn überhaupt die PKV ihres Sohnes gekündigt ?
Es gibt jetzt nur noch die Möglichkeiten:
1. entweder den Sohn als freiwilliges Mitglied in der GKV zu versichern.
2. Bei einer PKV mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung (vermutlich mit einem Satz von 20 %) den Sohn zu versichern. Wenn ihr Sohn gesund ist, dürfte der Beitrag auf jeden Fall niedriger sein.
Nein! Die Frage ist aus Deutschland. Komplizierte Situation