Muß man bei Hausverkauf Wasserschäden aus Vergangenheit nennen, die behoben wurden d. Fachmann?
Wenn man ein Haus verkaufen will, daß vor Jahren einen Wasserschaden hatte, der aber fachmännisch behandelt wurde, muß man den Schaden dann überhaupt noch nennen?
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
anderherum warum würdest du ihn verschweigen wollen. du müsstest immer damit rechnen das der käufer mit einem deiner nachbarn mal redet und dann dieses ereigniss erwähnt.
dann könnte sich daraus eine arglistige täuschung ergeben und zu einer klage führen. solch eine risiko würde ich nicht eingehen wollen. es geht ja hier um grösserer summen,wo ein jeder eher mal zum anwalt geht als wenn es sich um kleinere beträge handelt.
die original rechnungen würde ich gleich dazu legen. entweder er nimmt es oder eben nicht.