Also das klingt doch gut, günstig und billig, versuch es doch einfach mal. Aber es wird wahrscheinlich nicht viele oder keine Filialen geben, die Beratung wie Du sie von der örtlichen Bank kennst, wirds dann wohl nicht geben, man muß eben wissen, was einem wichtig ist.

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Soweit ich weiß, kann bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Urlaub finanziell abgegolten werden. Dein Freund sollte mit der Personalabteilung deswegen Kontakt aufnehmen.

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Das wäre mir neu, dann gäbe es sicher weniger Insolvenzen, ne jeder haftet für sich, es sei denn man hat ne Bürgschaft oder einen Kreditvertrag mit-unterschrieben.

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Wenn die Rente weniger ist, als daß was Du vorher in Hartz IV hattest, müßtest Du doch eigentlich vom Sozialamt schon noch Geld bekommen. Der Satz von der Arge dürfte nicht unterschritten werden, denn das ist doch schon am Existenzminimum.

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parsifal, das ist eine schwierige Frage. Sicher bist Du gesundheitlich grade nicht so fit und würdest gerne Frischluft am Balkon genießen, andererseits gehts den Rauchern immer mehr an den Kragen. Ich glaub im Mietrecht ists so, daß man sich so verhalten soll, daß man den Nachbarn grundsätzlich nicht stört, wobei es grade neue Urteile zu Kinderlärm gibt, dieses ist nun hinzunehmen. Aber natürlich darf man den Balkon zum Grillen etc. nutzen, aber auch nicht täglich. Ich würde versuchen nochmal mit dem Nachbarmieter zu sprechen, ob man nicht eine einvernehmliche Lösung findet. Wenn er gar nicht einlenkt, müßtest Du Dich an den Vermieter wenden, ob der sich einschalten und vermitteln kann. Eine Anzeige bei der Polizei würde ich für übertrieben halten, da wäre die Polizei ja nur noch auf Raucher-Fang.

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Also ich denk, daß darf der Vermieter überhaupt nicht, denn der Mangel (Kälte in der Nacht w/der undichten Balkontür) scheint ja wirklich vorzuliegen. Der Vermieter sollte das richten lassen. Die Kaution ist nur für Schäden die der Vermieter verursacht bzw. für die Einrichtung die der Vermieter zur Verfügung stellt, wenn dort etwas kaputt geht. Der Mieter sollte wohl langsam den Rechtsanwalt einschalten, wenn der Vermieter so uneinsichtig ist.

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Bin jetzt kein Rechtsexperte, aber ich würde die Rechnung erst mal nicht zahlen - und dem Spengler sagen, daß seine Arbeit nicht ok ist, er soll das dann reparieren. Wenn er das macht (und dann aber nicht mehr Geld verlangt), dann würde ich die Rechnung zahlen. Wenn er das nicht richtet, dann den Auftrag einem anderen Spengler geben und dem anderen entsprechend Geld von der Rechnung abziehen.

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Lieber Küchenmeister, ich fürchte mit der Frage bist Du einfach auf den falschen Seite, hier ist doch die Finanzfrage :-))) ABER versuch es doch einfach mal auf der gutefrage.net - vielleicht können die Dir weiterhelfen.

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