Wie schreibe ich ein Antrag auf die Badewanne, an der Vermieter?

2 Antworten

Die Ausstattung der Wohnung wird durch den Inhalt des Mietvertrags und den Zustand bei Abschluss des Mietvertrages bestimmt.

Ist die Wohnung mit einer Dusche ausgestattet, dann hat der Mieter das hinzunehmen. Anspruch auf eine Badewanne hat er nicht.

Natürlich kannst Du Dich trotzdem an den Vermieter wenden. Der wird Dir im Zweifel antworten, dass Du die Kosten für den Wechsel der Ausstattung selber übernehmen mußt. Inklusive aller Nebenarbeiten kannst Du mit Kosten von 2000 bis 10000 Euro rechnen, je nachdem, was alles verändert werden muss.

Ja, sicher hast du das Recht, bei deinem Vermieter eine Badewanne zu beantragen. Beantragen kann man immer alles bei jedem.

Allerdings besteht für deinen Vermieter keine Verpflichtung, deinem Antrag nachzukommen oder sich auch nur überhaupt dafür zu interessieren.

Du hast bei ihm eine Wohnung in dem Zustand angemietet, in dem sie nun mal bei der Anmietung war - etwas anderes dürfte sich wohl auch nicht aus deinem Mietvertrag ergeben. Dass dir die Wohnung in diesem Zustand nun auf einmal nicht mehr genügt, ist doch nicht die Schuld deines Vermieters. Er hält sich wahrscheinlich nach wie vor an den Vertrag.

Ihr könnt natürlich den Mietvertrag in gegenseitigem Einvernehmen mit dem Vermieter dahingehend ändern, dass er euch eine Wanne einbaut. Aber selbstverständlich steht ihm dann auch eine höhere Miete zu.