Rechnung erhalten für einen verstopfte Badewanne?

2 Antworten

Die Begründung legt nahe, dass die Zahlungspflicht des Mieters im MV geregelt ist. Eine solche Klausel wäre aber unwirksam, da die Rohrverstopfung grundsätzlich erstmal eine Sache des Vermieters ist.

Ich würde hier erstmal so argumentieren und die Forderung daher zurückweisen.

Kann aber sein, dass der VM den Betrag dann als Schadensersatz von dir fordert, da der Schaden durch dich ("Haare") verursacht wurde.

Das Verursacherprinzip wird auch hier gelten, wenn dieser eindeutig zu ermitteln ist...

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Ohne Kenntnis der entsprechenden Vereinbarungen im Mietvertrag nicht beantwortbar. Hol Dir ein Fangsieb für den Abfluss, damit es nicht wieder vorkommt.