Darf der Vermieter einfach die Badewanne weglassen?

3 Antworten

Eine Badewann ist gemäß Eurem Mietvertrag Bestandteil des Badezimmers. Wenn diese nunmehr ersatzlos entfernt wurde, so besteht ein Mietmangel - wofür dann eine Mietminderung möglich ist. Allerdings sollte deren Höhe mit Fachleuten (Mieterschutz oder Fachanwalt für Mietrecht ) abgeklärt werden.

Nein, das währe ein Grund für eine erhebliche Mietminderung, wenn er tatsächlich vor hat die Wanne weg zu lassen. Denn ihr habt mit Wanne gemietet.

Nein, die Wohnung muss in dem Zustand sein, in dem Du sie angemietet hast.