Wie lange kann man nicht gezahlten Lohn einklagen?
Ein Mitarbeiter hat einen Dienstwagen und arbeitet im Störungsdienst im Außendienst, bei täglich wechselnden Einsatzstellen. Er bekommt die Aufträge per Laptop angewiesen. Die Hin-Fahrt zur ersten Einsatzstelle und von der letzten Einsatzstelle zurück , wird aber nicht als Arbeitszeit bezahlt.
Jetzt gibt es aber Gerichtsurteile, dass auch das als Arbeitszeit bezahlt werden muss.
Deshalb hat dieser Mitarbeiter an seine Firma geschrieben, dass er das bezahlt haben möchte.
Er hat aber eine Ablehnung bekommen, mit der Begründung, dass er sich so ja erspart, mit seinem Privatwagen zur Firma zu fahren, um den Dienstwagen abzuholen.
Wie lange hat man Zeit, sich mit dieser schriftlichen Ablehnung einen Rechtsanwalt zu nehmen, um dagegen zu klagen?
Macht es wirklich Sinn gegen seinen Chef zu klagen, auch wenn man laut aktueller Rechtslage eindeutig im Recht ist?
Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen
2 Antworten
Stellt sich die Frage ( auch wenn Du im Recht bist ) um welche Summen geht es dabei, denn bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht musst Du in der ersten Instanz die Kosten ( Anwalt + Gerichtskosten ) immer aus eigener Tasche bezahlen.
Was Dir u.U. bleibt ist in Eigenregie einen Mahnbescheid veranlassen, wenn Du Deine Forderung konkret beziffern kannst:
In Arbeitsverträgen werden üblicherweise kürzere Verjährungsfristen, was legal und rechtens ist, festgelegt. Üblicherweise 3 bis 6 Monate.
Da wir hier keine Hellseher sind, musst Du dort einmal nachlesen!