In einem Unternehmen soll der Arbeitsbeginn von 8:30 Uhr auf 8:00 Uhr vorgezogen werden. Darf die Geschäftsführung diese Entscheidung alleine treffen?

1 Antwort

Wie groß ist das Unternehmen gibt es einen Betriebsrat?

Der AG kann erstmal den Dienstplan nach eigenem Ermessen erstellen gedeckelt durch die im Vertrag vereinbarten Konditionen und durch das Arbeitszeitgesetz. Es spricht also nichts dagegen.

Entstehen es allerdings durch die Änderungen Härtefälle die vorher kein Thema waren (Bus fährt so früh nicht, Kindergarten macht so früh nicht auf etc) dann muss er diese Berücksichtigen.

Yep. Das ist mitbestimmungspflichtig. Gibt es keinen Betriebsrat, entscheidet die Führung des Unternehmens alleine, darf jedoch Grundsätze von Treu und Glauben nicht verletzen, d.h. unbillige Härten einführen.

0