hat mein Chef das recht einfach die Lohnzahlung zu ändern vom 1. zum 15.des Monats?

2 Antworten

Nach dem Gesetz ist das Arbeitsentgelt nachschüssig, also immer zum Schluß des Monats, zu entrichten:

www.gesetze-im-internet.de/bgb/__614.html

Es gibt allerdings oftmals anderslautende Regelungen in Tarif- oder Arbeitsverträgen. Schau mal nach, was für Dich gilt.

Es ist ohne eine entsprechende Regelung nicht zulässig, die Zahlung des Lohns vom Monatsende auf den 15.Tag des Folgemonats zu verschieben. Wenn man sich mit dem Chef nicht einigen kann, hilft nur der Gang zum Arbeitsgericht.

Wenn nichts andere vereinbart ist, kann er zahlen wann er will, spätesten aber am letzten Werktag im Monat muss das Geld auf dem Konto sein.