Hallo, grundsätzlich kann rückwirkend nichts gezahlt werden. Es gilt immer das Datum der Antragstellung. Ich würde auf alle Fälle beim Grundsicherungsamt vorstellig werden mit den vorhandenen Unterlagen. Von dort aus sollte eine genaue Prüfung der Sachlage erfolgen. Viel Erfolg. Gruß flocke12

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Hallo, sollten Deine Eltern Grundsicherung erhalten, wird auf den Unterhaltsrückgriff bei Eltern und Kindern verzichtet. Auch auf eine Kostenerstattungspflicht durch die Erben wird verzichtet. Nur wenn das Einkommen von Kindern oder Eltern der oder des Antragsberechtigten sehr hoch ist (mindestens 100.ooo Euro jährlich Gesamteinkommen), entfällt der Grundsicherungsanspruch. In diesem Fall besteht wie bisher Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt mit der Möglichkeit des Rückgriffs bei den unterhaltspflichtigen Verwandten ersten Grades (Kinder und Eltern). Gruß flocke12

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