Hallo, die Auskunft erteilt das Grundsicherungsamt bzw. die Stadtverwaltung, die für Euch zuständig ist. Es wird dort eine Berechnung erfolgen, wobei auch die Miete und Beheizung eine Rolle spielt. Viel Glück. Gruß flocke12
Hallo, es wäre in Deinem Fall sehr ratsam, wenn Du mit sämtlichen Unterlagen, die von Deiner Nichte stammen, zum Sozialamt gehen würdest. Die passenden Formulare erhältst Du dann von ihnen bzw. es werden Daten von Dir und Deiner Nichte sofort aufgenommen, um eine evtl. Unterstützung zu erhalten. Die richtige Beratung kannst Du aber nur dort erfahren. Viel Glück. Gruß flocke12
Hallo, es wäre wohl sehr sinnvoll, wenn man sich dies mal vom Grundsicherungsamt ausrechnen lassen würde, denn ich weiss ja auch nicht, wie hoch die Kosten der Miete und Beheizung sind. Du machst hier leider vage Angaben, so dass man da leider nicht viel mit anfangen kann. Gruß flocke12
Hallo, Du kannst beim Grundsicherungsamt einmal nachfragen. Es kommt darauf an, was an Miete und Beheizung zu zahlen ist. Da gibt es feste Richtlinien zu. Viel Erfolg. Gruß flocke12
Hallo, ich würde mir auf jeden Fall eine Rechtsberatung einholen. Du kannst Sie beim Amtsgericht bekommen, wenn Du Deinen Bescheid über die Grundsicherung mitnimmst nebst der Aufforderung von der Bank. Ich denke, Du mußt Dir keinerlei Sorgen machen. Man kann von Dir nicht verlangen, daß Du dieses Geld zurückzahlst, denn die Grundsicherung ist das Nötigste, was man überhaupt haben muß, um leben zu können. Bei vielen Gerichten ist eine Beratung einmal in der Woche möglich. Viel Erfolg. Gruß flocke12
Hallo, leider muß ich dazu sagen, daß man sich hier nur ein Darlehen beim Grundsicherungsamt geben lassen kann, welches in kleinen Raten mit der lfd. Leistung wieder verrechnet wird. Gruß flocke12
Hallo, es kann sei, daß diese "alte Dame" nicht umziehen muß, wenn die Miete angemessen ist, daß heißt, wenn die Grundmiete nach der "Tabelle" und die Nebenkosten nach der "Tabelle" für angemessen gehalten wird. Es kommt oft vor, daß eine Wohnung zwar mehr Quadratmeter hat, als einem zustehen, die Grundmiete und die Nebenkosten allerdings trotzdem im grünen Bereich liegen. Ich hoffe, Dir hiermit geholfen zu haben. Viel Erfolg. Gruß flocke12
Hallo, ja das ist so. Man ist verpflichtet, diese Belege vorzulegen. Gruß flocke12
Hallo, hier kann ich mich Wodie nur anschließen. Das Gesetz lautet leider so. Gruß flocke12
Hallo, um ganz sicher zu gehen, empfehle ich Dir eine Beratung bei Gericht, welche kostenlos ist, wenn der Bescheid der Grundsicherung vorgelegt werden kann. Diese Beratung findet in der Regel ein mal in der Woche statt, wobei man sich aber etwas Zeit nehmen muß, denn die Anfrage ist sehr groß. Also Wartezeiten mit einplanen. Dann bist Du auf jeden Fall auf der richtigen Seite. Viel Erfolg. Gruß flocke12
Hallo, ich möchte mich da der Aussage von Heifi anschließen. Gruß flocke12
Hallo, ich kann mich nur der Aussage von Wodie anschließen. Die Befreiung für die Zuzahlung von Medikamenten, daß ist bei chron. Erkrankung 1% vom Brutto, solltest Du auf jeden Fall bei der Krankenkasse beantragen. Solltest Du aber Medikamente verordnet bekommen, die die Kassen nicht übernimmt, sind es wohl solche, die nicht verschreibungspflichtig sind. Auf jeden Fall bitte mit der Krankenkasse sprechen. Gruß flocke12
Hallo, ich bin der Meinung, daß die Arge Dich schon längst hätte zur Beantragung Deiner Erwerbsunfähigkeitsrente schicken sollen. Frage doch bitte bei Deinem Rententräger einmal nach, die geben oft hilfreichen Rat. Viel Erfolg. Gruß flocke12
Hallo, grundsätzlich kann rückwirkend nichts gezahlt werden. Es gilt immer das Datum der Antragstellung. Ich würde auf alle Fälle beim Grundsicherungsamt vorstellig werden mit den vorhandenen Unterlagen. Von dort aus sollte eine genaue Prüfung der Sachlage erfolgen. Viel Erfolg. Gruß flocke12
Hallo, wie schon erwähnt, hat das Amt wohl hier das Recht zur Rückforderung. Gruß flocke12
Hallo, alle Privatversicherungen ,und das sind nun mal die Sterbe- und die Unfallpflegeversicherung, ist "Privatvergnügen" und wird leider auch nicht vom Amt übernommen.Die Bewilligung beinhaltet immer nur die Leistungen, die tatsächlich gezahlt muß. Der Weiterbewilligungsantrag muß allerdings schon rechtzeitig gestellt sein, damit es über die Feiertage dann auch schon entschieden ist, was Deine Ma. dann im Januar 2010 bekommen kann. Frage da bitte mal beim Amt nach, wann Ihr dann spätestens den Verlängerungsantrag stellt müßt. Viel Erfolg. Gruß flocke12
Hallo, ich möchte raten, sich in dieser Situation auf jeden Fall einmal an den Rententräger zu wenden. Hier wird man ausführlich beraten. Ich kenne mich in diesem Gesetz leider nicht aus. Viel Erfolg. Gruß flocke12
Dann wende Dich bitte einmal an das Ministerium für Gesundheit und Soziales. Gruß flocke12
Hallo, ich würde nun nicht mehr lange fackeln und mir den Vorgesetzen des Amtes geben lassen und mit ihm ein pers. Gespräch suchen. Nimm dazu alles, was an Papieren vorhanden ist mit und belege die Ausgaben, die bisher entstanden sind.Lasse Dich hier nicht zurückschicken, sondern fordere nun nach dieser langen Zeit eine Stellungnahme. Viel Erfolg. Gruß flocke12
Hallo, der Beantwortung von billy in Bezug auf die Grundsicherung, kann ich mich nur anschließen. Gruß flocke12