Eltern können Pflegekosten nicht zahlen, Wohnhaus vor 7 J. übergeben, zahlen gutverdienende Kinder?
Wir haben Problem mit den Pflegekosten unserer Eltern, sie haben kleine Renten (zusammen ca. 1300 Euro) und können nicht zahlen. Vermögen kaum da (nur ca. 5000 Euro auf dem Sparbuch), Pflegestufe wird erst beantragt. Wohnhaus wurde vor 7 Jahren an ein Kind übergeben, Wohnrecht ist eingetragen. Doch wer soll nun für die Kosten der Betreuung aufkommen. Die Mutter ist zunehmends verwirrt, kann den Haushalt nicht mehr schaffen, der Vater kann die Pflege keinesfalls übernehmen, kann grade sich selber einigermaßen helfen. Es wird bald eine Tagesbetreuung notwendig sein, eine Pflegerin muß eingestellt und bezahlt werden. Sind nun die gutverdienenden Kinder dran mit zahlen, obwohl anderes Kind das Haus bekam? Wer hat hier einen Tipp oder Rat, bevor wir uns zu sehr streiten. Wer soll den Eltern-Unterhalt leisten, der der das Wohnhaus bekam oder die anderen Geschwister?
2 Antworten
Das Sozialamt wird alle Kinder heranziehen.
**Wohnhaus wurde vor 7 Jahren an ein Kind übergeben, Wohnrecht ist eingetragen. ** Notariell übertragen? Wessen Wohnrecht wurde eingetragen?
Bei Übergabe wird eigentlich das Wohnrecht der Eltern eingetragen! Denn der neue Eigentümer soll damit belastet sein und die Alten nicht rausschmeißen können.
Alles was innerhalb der letzten 10 Jahre geschehen ist, kann rückgängig gemacht werden, bevor das Sozialamt zahlt. Es bleibt sonst bei den Geschwistern hängen.
Danke für die Antwort. Das Wohnhaus wurde vor dem Notar übergeben (an eines der vielen Kinder) . Aber der, der das Haus bekommen hat, meint, er könnte die Pflege nicht zahlen, es sollen die anderen gut verdienenden Geschwister zahlen, was mir nicht so gefällt.
Das BGB ist da ziemlich gnadenlos. Bei Verarmung des Schenkers muß die Schenkung rückabgewickelt werden. Dafür, dass das geschieht, wird im Zweifel das Sozialamt sorgen.