Wie kann ich meinen Freund aus meiner Eigentumswohnung werfen?

3 Antworten

Und Polizei wäre eigentlich das Erste, was ich gemacht hätte.

Gibt es irgendwas schriftlich zu der Sache mit den Nebenkosten?

falls nein, würde ich meine Eigentumsurkunde (oder was man bei Eigentumswohnungen halt hat statt eines Mietvertrags) bereithalten und die Polizei rufen.
Wart zusammen, durfte er hier wohnen.
jetzt seid ihrs nicht mehr, also fliegt er.

Polizei soll ihn rausschaffen und ihm Hausverbot erteilen bzw. Dieses durchsetzen.

wäre die simpelste und efektivste Variante. :-)

Die Polizei wird hier nicht helfen. Und das, weil sie es nicht kann. Der Grund ist, dass die Polizei nicht entscheiden kann, ob dein Ex einen Besitzanspruch an der Wohnung hat und somit zurecht dort ist. Die Polizei wird daher sagen, dass das gerichtlich festgestellt werden muss im Zweifel.

Dein Ex hat keinen Mietvertrag, er wird also gehen müssen, er hat keinen rechtlichen Anspruch zu bleiben. Soweit völlig klar.

Aber du kannst ihn nicht selber raus schmeißen, denn dafür gibt es kein einziges Gesetz, welches dir das erlaubt. Du musst daher Klage bei Gericht einreichen, dass beschlossen wird, dass er gehen muss. Und dann kann ihn ein Gerichtsvollzieher vor die Tür setzen.

Nichts für ungut aber das hört sich für mich nach Unsinn an.

Ich meine, da könnte sich ja jeder x-beliebige Pen ner in meine Wohnung hocken und ich müsste dann Wochen und Monate vor Gericht klagen bevor ich das unerwünschte Subjekt wieder entfernen kann >:-(

Und nur weil der bei irgendwelchen Ämtern behauptet, er würde in MEINEM EIGENTUM wohnen, ist das doch nicht mein Problem O_o

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@densch

Es gibt einen ganz wesentlichen Unterschied (juristisch gesehen) zwischen dem Expartner und einer x-belibigen Person. Die x-beliebige Person ist nämlich allerhöchstens ein Gast, und man ist sich einig, dass dieser nicht dauerhaft da bleiben soll und darf. Beim Lebenspartner ist das aber eine ganz andere Situation. Hier war man sich gegenseitig einig, zusammen zu wohnen, die Wohnung gemeinsam zu nutzen.

Der Expartner hat also den Mitbesitz an der Wohnung bekommen, was im Gesetz in §854 II BGB auch ganz legitim möglich ist. In dem Gesetz liest du, dass man sich dazu geeinigt hat. Mit einem Fremden hingegen wird man sich dazu nicht einigen.

Und um den Mitbesitz an der Wohnung zu entziehen, braucht es eine rechtliche Grundlage, welche es aber nicht gibt, daher ist eine Klage erforderlich. Alles andere wäre verbotene Eigenmacht.

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@Aivas

Man kann sich einig sein wie man will und vor sich hin sagen "Jo, wir treibens jede Nacht, du darfst bis auf Weiteres auch hier rumhocken".

Aber wer nicht im mietvertrag oder sosntwas ist, ist meiner Meinung nach, wie du sagst, ein Gast.
Bzw. mittlerweile ein rechtswidrig vorhandenes Subjekt.

Oder steht im Mietvertrag, Eigentumsurkunde oder sonstwo irgendwas, das dem auch nur ein pfennig an der Wohnung gehört oder er irgendwelche Rechte übertragen bekommen hat?
Bei dem "Wohnt hier und gibt manchmal was zu den nebenksoten dazu" glaube ich das weniger O_o

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@densch

Das Rechtsempfinden mag ein anderes sein, in dem Punkt kann ich deine Argumentation verstehen. Aber die Gesetze sprechen oftmals eine andere Sprache. Nicht grundlos gibt es den Spruch, Recht haben bedeutet nicht immer Recht bekommen.

Einen Besitz an einer Sache, oder wie hier ein Mitbesitz an der Wohnung kann man nicht nur per Vertrag bekommen, das geht auch mündlich. Und es wird nicht schwer sein nachzuweisen, dass die Beiden das Leben miteinander geteilt haben und dass der Ex nicht ein Besucher war, der mal vorrübergehend vor 3 Wochen da war.

Ich weiß, dir passt meine Erklärung nicht, da nach deinem Empfinden etwas anderes gelten sollte. Aber ich weiß das von der Gesetzeslage her genau, das wird dir jeder Anwalt so bestätigen. Daher bitte ich dich, wenigstens zu verstehen, was ich zu erklären versuche.

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@Aivas

Verstehen tu ichs wohl, allein mir fehlt der Glaube! :-)

Habe ich zwar noch nie davon gehört dass man Eigentum nur dadurch erwirbt dass man erlaubt drin lebt.

Aber gut, glauben wirs mal.
Man wirds sehen was TE unternimmt :-)

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@densch

Du kannst dich gern in diesem Urteil davon überzeugen, in dem erläutert wird, dass der Ex Partner einen Mitbesitz an der Wohnung hat und dann eben erörtert wird, dass er diesen aufzugben hat.

Man wirds sehen was TE unternimmt :-)

Würde mich auch allzu oft interessieren, wie sich eine Sache weiter entwickelt. Aber leider geben Fragesteller meistens keine Rückmeldung mehr.

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Ist er unter der Adresse gemeldet?

Wen er unter der Adresse angemeldet ist, kannst Du ihn nur offiziell rauswerfen. Also per ganz normaler Kündigung, Einschreiben Rückschein zugeschickt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Wen er unter der Adresse angemeldet ist, kannst Du ihn nur offiziell rauswerfen

Die Anmeldung im Einwohnermeldeamt begründet kein Mietverhältnis und keinen Rechtsanspruch auf die Wohnung. Das sind rechtlich ganz unterschiedliche Dinge, die nicht im Zusammenhang stehen.

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@Aivas

Nein, es begründet kein Mietverhältnis, aber ohne rechtmäßige Kündigung wird kein Polizist und kein Gerichtsvollzieher Jemanden aus seiner Meldeadresse werfen.

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@wfwbinder

Auch mit Kündigung wird ein Gerichtsvollzieher nicht tätig, denn dieser braucht zwingend einen Gerichtsbeschluss. Und die Polizei kann schon gleich gar nichts machen, denn diese kann nicht über die Wirksamkeit einer Kündigung entscheiden. Es ist also eine Räumungsklage erforderlich.

Für diese Frage gilt nicht das Mietrecht, sondern es handelt sich um eine Leihe. Und diese ist gemäß §604 III BGB kurzfristig kündbar, wobei auch mündlich genügen würde, schriftlich natürlich besser wegen der Nachweisbarkeit.

Mein Kommentar auf deine Antwort bezieht sich aber lediglich auf die Meldebehörde. Und das Einwohnermeldeamt hat für die Beantwortung der Frage keinerlei Bedeutung. Mit oder ohne ordnungsgemäßer Meldung ist die Antwort die Gleiche.

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@Aivas

Richtig, aber um einen Räumungsbefehl zu bekommen, brauche ich erstmal eine Kündigung. Das ist der Start. Eventuell wird der Freund ja tätig, wenn er die Kündigung hat. Aber so, wie die Fragerin es bisher macht, nämlich ihn nur mündlich aufzufordern, wird da nie etwas draus.

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@sun23sun03

Das ist Alles so lächerlich, wirklich...
Da musss die doch allen Ernstes erst einen gerichtlichen Titel erwirken um einen Penner rauszuschemeißen mit dem sie vielleicht mal 4 Wochen zusammen war und der nun von selbst nicht abhaut...

Lähcelrich sowas, sehr lächerlich.

Kein Wunder dass immer mehr Leute Singles bleiben wenn man schon durch die Instanzen klagen musss um einen Pen ner rauszuwerfen der hier weder Eigentum noch Rechte hat und den ich unter ausübung meines Hausrechts und Co hier raus haben will! >:-(

Polizei und Justiz sind einfach für den Ar sch!

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@densch

Einer der schlauen Herren erkläre mir bitte mal den unterschied im Vergleich zu der Lage wo sie allein im mietvertrahg teht, der pen ner hinzuzieht und sie ihn Kraft Gottes und Gesetzes und notfalls mi Polizei binnen 5 Minuten vor die Tür treten darf wenn es ihr danach ist, ungeachtet irgendwelchen Leihenmärchen, Gemeldet sein und sonstwas?

Und hier GEHÖRT ihr sogar die Wohnung und sie darf Ges ocks, dass weder hier Eigentum hat noch pffiziell irgendeinen Vertrag hat, erst nach Jahrelangen Gerichtsverfahren rausschmeißen?

Das glaubt ihr doch selbst nicht, oder? O_O

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@densch

Stop, es kommt einfach darauf an, wie sein Status ist.

zu unterscheiden ist:

  1. Er ist nur in ihre Nest gekrochen. Keine Anmeldung, kein Eintrag im Mietvertrag. Dann kann sie ihn mit einem Fußtritt hinaus befördern.
  2. Das totale Gegenteil, er würde im Mietvertrag stehen, dann müsste der Mietvertrag gemeinsam gekündigt werden und sie müsste allein einen neuen abschießen.
  3. Zwischending, er steht nicht im Mietvertrag, durfte sich aber bei ihr anmelden. Dann hat er leider auch gewisse Rechte. Dann muss sie ihm die "Untermiete" kündigen, was natürlich sehr viel einfacher ist, als eine normale Wohnungsmiete.
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@wfwbinder

mit welchem "Untermietvertrag" dann?
Wo ist der, liegt der in einem imaginären Safe?

Wer sagt dass er sich bei ihr anmelden durfte?
indem er zum Rathaus watschelt und sagt "Ich wohn jetzt dort, tragt mich an der Adresse ein"?

Ich sage immer noch, die kann und soll den sofort hoichkant rauswerfen bzw. treten.,
Und wenn die Polizei eben ein völlig inkompetenter haufen Trottel ist, soll sie eben bekannte oder so rufen die ihr beim Entfernen des Parasiten helfen!

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@densch

Es mag sein, dass die Behörden das unterschiedlich handhaben, aber hier in Berlin kann keiner zum Meldeamt gehen und sagen ich wohne jetzt Mustergasse 6, 2. Etage links. Hier muss man eine Vermieterbescheinigung mitbringen mit Angabe ob es Untermiete ist, oder nicht.

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