Sollte ich wegen dem Erhalt einer einmaligen Vermittlungsprovision extra ein Gewerbe anmelden?

3 Antworten

Es wäre interessant zu wissen, wovon die Person lebt.

Wäre es ALG I, oder Elterngeld, käme Steuer raus, weil diese Einnahmen dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Nur für eine einmalige Provision, muss natürlich kein Gewerbe angemeldet werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

wäre es allein dafür notwendig gewesen, ein Gewerbe anzumelden?

Nein, notwendig ist es nicht, denn du betreibst ja kei n Gewerbe. Aber machen kann man sowas natürlich. Man kann ja auch einen Hebezeugführerpass erwerben und dann nie auf einen Kran steigen.

Meines Wissens bleiben einmalige Provisionen (bzgl. deine Schilderung ) bis zu 256,- Euro/Jahr steuerfrei. 

GlennQuagmire 
Fragesteller
 11.08.2015, 00:15

Das kann sein. Meine ich auch so in Erinnerung zu haben. In dem Fall waren es aber mehrere Tausend. Dadurch, dass aber die Gesamtsumme der Einnahmen in dem Jahr unter dem Grundfreibetrag waren, sollte eine Steuererklärung meiner Meinung nach nicht nötig sein (das war ja meine Frage).

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LittleArrow  11.08.2015, 14:49
@GlennQuagmire

das war ja meine Frage

Leider kam dieser steuerliche Aspekt in der Überschrift nicht zum Ausdruck. Somit wurde überwiegend die Gewerbeanmeldungsfrage beantwortet.

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