Wie bleibe ich zwischen 2 Studiengängen kindergeldberechtigt und privat versichert?

2 Antworten

Ich kann GeorgeAvard nur zustimmen. Allerdings endet der Anspruch auf Kindergeld mit dem 25. Geburtstag und nicht mit dem 26.

Also zu deiner 1. Frage: ja du würdest dann ab März wieder Kindergeld bekommen auch wenn du dich nicht in einem anderen Studiengang einschreibst, solange du noch unter 26 Jahren alt bist. Und auch ein zweites Bachelorstudium würde den Anspruch nicht beeinflussen. Hauptdache ist, du bist in Ausbildung und unter 26 Jahre alt. Auch ein Vollzeitpraktikum macht da nichts. Wie du dein erstes Semester verbringst ist dir überlassen, solange du eingeschrieben bist.