Wie bleibe ich zwischen 2 Studiengängen kindergeldberechtigt und privat versichert?
Hallo,
ich habe im August meinen Bachelor fertiggestellt (Zeugnis erhalten) und wollte eigtl. sofort im Anschluss einen Masterstudiengang beginnen (ab Okt.). Ich wurde jedoch bei allen drei, für die ich beworben habe, abgelehnt. Nun stehe ich vor einem Problem, da ich für die Zeit bis zum SS 2011 keinen Anspruch auf Kindergeld habe und aus der privaten Versicherung der Eltern fliege.
Mein Überlegung war, wie die von so vielen, mich für ein zulassungsfreies Bachelorstudium einzuschreiben, um den Studentenstatus aufrecht zu erhalten und während dem nächsten halben Jahr noch ein Praktikum zu machen (Studentenstatus ist ja auch hierbei gewünscht). Studiengebühren muss ich aufgrund meiner 3 Geschwister nicht zahlen.
Mein Fragen sind deshalb wie folgt:
- Wenn ich mich für keinen "Zwischenstudiengang" einschreibe, bekomme ich dann ab März weiterhin Kindergeld? Besteht die Möglichkeit weiterhin in der privaten Versicherung zu bleiben (evtl. weil ich Ablehnungsbescheide vorweisen kann), bzw. im März wieder einzusteigen?
- Beeinflusst das erneute Bachelorstudium meinen Anspruch auf Kindergeld im Masterstudium (auf der Seite der Agentur für Arbeit stand nichts von Drittstudium)?
- Kann ich ohne weiteres ein Vollzeit Praktikum absolvieren, während ich im 1. Semester eingeschrieben bin?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
2 Antworten
Ich kann GeorgeAvard nur zustimmen. Allerdings endet der Anspruch auf Kindergeld mit dem 25. Geburtstag und nicht mit dem 26.
Also zu deiner 1. Frage: ja du würdest dann ab März wieder Kindergeld bekommen auch wenn du dich nicht in einem anderen Studiengang einschreibst, solange du noch unter 26 Jahren alt bist. Und auch ein zweites Bachelorstudium würde den Anspruch nicht beeinflussen. Hauptdache ist, du bist in Ausbildung und unter 26 Jahre alt. Auch ein Vollzeitpraktikum macht da nichts. Wie du dein erstes Semester verbringst ist dir überlassen, solange du eingeschrieben bist.