Bekommt ein Pensionär weiterhin Kindergeld?

1 Antwort

Nur der Wechsel vom Einkommen aus einer aktiven Tätigkeit zum Ruhetand ist kein Grund.

Was hat sich sonst geändert?

Oder meinst Du nicht das Kindergeld, ondern den Kinderzuschlag zu Deinen Bezügen (wenn es da so etwas gab?)?