Ich hab Dir mal nen Artikel rausgesucht, anhand dessen du prüfen kannst, ob due Kreditwürdig bist: http://autokredit.org/kreditwuerdigkeit.html

Ich denke, due wirst wie ich und auch andere hier zu dem Ergebnis kommen, dass dem nicht so ist. Vergiss es einfach, dir leiht keiner Geld!

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Solange due das dem Arbeitsamt mitteilst, ist das absolut kein Problem. Nur wenn es länger als 3 Wochen dauert wird es schwierig.

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Ich würde in jedem Fall den Mietvertrag ändern lassen. Das ist kein großes Hexenwerk. Solange der Vermieter seine Miete bekommt dürfte ihm das auch ziemlich egal sein.

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Ich bin auch der Meinung, dass das Unternehmen nicht wirklich seriös sein kann. Wer schon mit der Schweiz in der Adresse werben muss um seriös zu wirken.....

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Klar kannst du dann wechseln, der Versorger muss die die Erhöhung ja bekannt geben. Du hast dann 6 Wochen Zeit dort zu kündigen und dir einen günstigeren Anbieter zu suchen.

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Frag doch mal bei diversen Supermärkten nach. Die nehmen Aushilfen auch ab 8h/Woche. Somit wärst du ja im Zeitrahmen.

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Ich kann GeorgeAvard nur zustimmen. Allerdings endet der Anspruch auf Kindergeld mit dem 25. Geburtstag und nicht mit dem 26.

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Ich denke das Problem liegt auch darin, dass die Arbeitslosen hier eigentlich kaum etwas für ihr Geld tun müssen. In anderen Ländern wird Arbeitslosengeld täglich oder wöchentlich ausbezahlt und die Arbeitslosen werden jeden Tag für andere Aufgaben eingesetzt.

Wenn z.B. Arbeitslose dazu verpflichtet werden würden Dienst an der Allgemeinheit zu leisten, Straßen zu reinigen, den Menschen in Altenheimen vorzulesen, Kinderspielplätze sauber zu halten, Betreuungsdienste in Ganztagesschulen zu übernehmen etc. wäre die Lage vielleicht eine andere.

Ich kann es zum einen verstehen, dass man für das selbe Geld nicht arbeiten geht, wenn man auch gemütlich daheim sitzen kann, allerdings bestünde dieses Problem eben nicht, wenn man Arbeitslose ausnahmslos zum Diens an der Allgemeinheit einsetzen würde.

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Natürlich hast du Anspruch auf Urlaub, denn auch eine 400€-Kraft hat ein Recht darauf mal 2 Wochen am Stück in den Urlaub zu gehen ohne die in der Zeit nicht gearbeiteten Studen aufarbeiten zu müssen.

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Die Arbeit des Maklers ist mit Unterzeichnung des Mietvertrags getan. Somit steht ihm seine Provision zu.

Wenn außerdem im Mietvertrag nicht steht, dass mit der Wohnung auch eine Einbauküche vermietet wird, kommt dein werter Kollege auch aus dem unterschriebenen Mietvertrag nicht so einfach heraus.

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Kinderaunterhalt hat nichts damit zu tun, wie viel der Elternteil verdient, bei dem das Kind lebt. Hiervon ist nur der Ehegattenunterhalt abhängig. Ein Vater muss immer für seine Kinder nterhalt bezahlen, auch, wenn die KM deutlich mehr verdient als er.

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Es gibt eigentlich zu fast allen Ländern Beratungsseiten die alle nötgen Fragen klären. Daher ist es wichtig erstmal zu klären, welche Länder in Frage kommen.

Da sei erst einmal gesagt, dass man die Landesprache auf jeden Fall beherrschen sollte. Eine "das wird schon, wenn ich da bin"-Einstellung hat noch keinen vorangebracht. Das geht meist in die Hose. Durch diese Eingrenzung bleiben meist nicht mehr viele Länder übrig (außer man hat Spanisch und Englisch in der Schule gelernt, dann ist das Spektrum etwas größer als bei Englisch und Französisch oder Latein, da einem dann der südamrikanische Raum offen steht.)

Viele Auswanderer können gerade einmal Englisch. Wenn sie nicht bereit sind weitere Fremdsprachen zu lernen bleiben ja nicht mehr so viele Länder übrig.

-Kanada -USA -GB -Irland -Australien -Neuseeland -Malta -ein paar kleine Inselstaaten -Indien

Wenn man nun mal die beiden letzten ausklammert, da sie selten gewählt werden, bleiben noch 7 Länder übrig. Über die kann man sich dan getrost noch im Alleingang informieren. Wer 1-2 weitere Sprachen beherrscht, wird sicherlich keine weitaus größere Liste haben, da sich einige Länder allein schon aus mangelndem persönlichen Interesse ausschließen.

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Natürlich bestünde eine Anspruch auf Witwenrente. Schließlich besteht die Ehe ja noch. Nur durch eine Ehescheidung erlischt dieser Anspruch.

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Dafür kommt in jedem Fall die Haftpflichtversicherung auf, sofern der Sohn dort vermerkt ist.

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Meinst du das wirklich ernst?? Eltern sind dazu VERPFLICHTET für die erste Ausbildung der Kinder zu bezahlen.

Wenn du nun 2 Kinder hast und das eine Studiert und das andere macht eine Ausbildung, soll dann das Kind mit der Ausbildung darunter leiden, dass der Studen in seiner Ausbildung nichts verdient?

Rechtlicht ist da sichernichts zu machen. Und das ist auch gut so.

Was man allerdings machen kann, ist, dass das Kind Kleidung, Genussmittel und Hygieneartikel von seinem eigenen Geld bezahlen muss. Wenn du magst, kannst du auch aufhören dem Kind die Wäsche zu waschen, damit es den Umgang mit einer Waschmaschine erlernt, aber das ist auch schon alles.

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