Das Geld gehört in den Nachlass und es ist nicht euer Problem wo es herkommt. Das müssen die Behörden prüfen. Kommt es aus einem illegalen Kontext, wird es aus dem Nachlass entfernt werden. Das Geld sollte auf jeden Fall gemeldet werden und nich einfach in die Tasche gesteckt werden.

...zur Antwort

Das ist schwer pauschal zu beantworten, da es ganz auf den Wert dieser Investition ankommt. Prinzipiell ist es gut in Bildung zu investieren wenn diese hochwertig ist und nachhaltige Wirkungen und Chancen verspricht. Die LSE hat einen sehr guten Ruf und wird sicher ein Pluspunkt im Lebenslauf sein. Wenn deiner Nichte mit diesem Abschluss Türen geöffnet werden, die ihr sonst verschlossen blieben dann lohnt sich einen Finanzierung sicherlich. Man sollte jedoch immer versuchen nicht das ganze Studium auf Kredit zu finanzieren. Eine Alternative wäre z.B. auch ein Stipendium. Beim DAAD gibt es dazu ausführliche Infos!

...zur Antwort

Also zu deiner 1. Frage: ja du würdest dann ab März wieder Kindergeld bekommen auch wenn du dich nicht in einem anderen Studiengang einschreibst, solange du noch unter 26 Jahren alt bist. Und auch ein zweites Bachelorstudium würde den Anspruch nicht beeinflussen. Hauptdache ist, du bist in Ausbildung und unter 26 Jahre alt. Auch ein Vollzeitpraktikum macht da nichts. Wie du dein erstes Semester verbringst ist dir überlassen, solange du eingeschrieben bist.

...zur Antwort

Wenn du die NV Bescheinigung benutzt dann werden deine Anlagen nicht versteuert. Du kannst diesen Vorteil bei einem Einkommen bis zum Steuergrundfreibetrags von 8004 Euro nutzen. Bei Ehepaaren ist es der doppelte Betrag. Die NV Bescheinigung muss der Depotführenden Stelle vorgelegt werden und wird ungültig sobald der Verdienst den oben genannten Betrag übersteigt.

...zur Antwort

Das geht ganz einfach über das Onlinebanking wie schon hier erwähnt. Eine weitere Möglichkeit ist es am Kontoauszugsautomaten den Finanzreport abzurufen in dem auch die Umsätze der Kreditkarte aufgelistet sind.

...zur Antwort

Nein ein Recht hast du als Praktikant darauf nicht, es obligt dem Arbeitgeber in wie weit er da seinen Praktikanten unter die Arme greift. Oft ist im Praktikantengehalt ein betrag mit integriert der für die Deckung der Anfahrtskosten gedacht ist. Ich kann deine Frustration aber gut verstehen, schleißlich könnte man als meistens gring verdienender Praktikant diese zusätzliche Unterstützung gut gebrauchen.

...zur Antwort

Ja! Das Möbelhaus muss ganz klar für die entstandenen Schäden aufkommen! Ruf direkt dort an und mach klar, dass der Schaden während des Transportes und nicht in deiner Wohnung nachträglich passiert ist und forder eine Ersatzlieferung. Am besten die Möbel immer gleich bei der Übergabe auf Schäden überprüfen um solche Komplikationen zu vermeiden!

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.