Kindergeldanspruch zwischen freiw. sozialen Jahr und Studium
Ich habe folgendes Problem:
Im Sommer 09 habe ich mein Abi gemacht. Momentan mache ich ein freiwilliges soziales Jahr (6 Monate) im Ausland und werde Ende Februar zurück nach Deutschland kommen.
Nun haben meine Eltern den Bescheid bekommen, dass das Kindergeld ab März 2010 ( dem Ende des soz. Jahres) nicht mehr gezahlt wird. Und da sie Beamte/Pensionär sind entfällt auch der Familienzuschlag.
Beim Suchen im Internet habe ich nur etwas gefunden, wie das beim Zivildienst geregelt ist.
Sieht das für mich genauso aus? Also gelten da dann auch 4 Monate Übergangszeit in denen das Ki-Geld weiter gezahlt wird? Wie sieht das für die restlichen Monate bis zum Studienbeginn im Oktober aus?
Scheinbar kann man sich arbeitslos melden und bekommt weiterhin Kindergeld? Das Alter - ich bin 20- scheint da auch eine Rolle zu spielen.
Wo müsste ich mich arbeitslos melden? Und müsste ich das noch vor März beantragen?
Ich will im März ein 8wöchiges Vorpraktikum anfangen. Das ist für meinen Studienwunsch Maschinenbau Pflicht. Wird das bei der Berechnung für die Weiterzahlung von Kindergeld berücksichtigt?
Und spielt es eine Rolle, dass ich schon eine Zusage von einer Uni für das WS 2010/11 habe? Hatte mich vorab für das WS 09/10 beworben.
Wäre toll, wenn da jemand Bescheid wüsste. Gruß jannisK
2 Antworten
März bis Oktober sind leider keine 4 Monate (ÜBergangszeit), sondern eben 7 Monate.
Ich würde versuchen die Sache mit dem Praktikum, weil eben für Studium grundvoraussetzung, als Ausbildungszeit annerkannt zu bekommen.
Du hast ohne Arbeit einen Kindergeldanspruch solange du unter 21 Jahre alt bist. Ansonsten erhälst du Kindergeld nur, wenn du in einer Ausbildung bist. Wenn das wirklich Pflicht für dein Studium ist, dann würde ich versuchen, es als Ausbildungszeit anerkennen zu lassen. Ob es aber wirklich klappt, kann dir nur die Kindergeldkasse sagen. Wahrscheinlich würde eine Zusage zu Studium dem hier noch etwas Nachdruck verleihen.