Was passiert mit meiner Altersteilzeit bei Insolvenz?

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Zum Schutz des Arbeitnehmers gegen Insolvenz wird das jeweilige Rückdeckungskapital in Höhe des Anspruchs an den Mitarbeiter verpfändet. Der Arbeitgeber kann bei längeren Freistellungsphasen unter Berücksichtigung des Pfandsrechts des Mitarbeiters über Mittel verfügen und daraus das Gehalt seines Mitarbeiters weiter zahlen. Spätestens mit Ablauf der für jedes Konto vereinbarten Laufzeit wird der verzinste Gesamtbetrag fällig. Die Auszahlung des Rückdeckungskapitals erfolgt nach objektiven Ereignissen (Insolvenz, Ablauf, Ausscheiden des Arbeitnehmers, Abbau des von Überstunden o.ä.). Das Rückdeckungskapital wird ganz oder teilweise ausgezahlt. Bei einer Auszahlung ohne Vorliegen eines objektiven Ereignisses, wird beim Gesamtrückkauf ein Stornoabschlag vorgenommen.

In der Freizeitphase verwendet der Arbeitgeber die Versicherungsleistungen unter Beachtung des Pfandrechts zur Zahlung des Altersteilzeitentgeltes des Mitarbeiters.

Tritt aufgrund einer Insolvenz ein Störfall ein, übernimmt der Versicherer die Zahlungsabwicklung. Der Versicherer ermittelt dann die Arbeitnehmeransprüche und führt die anfallenden Steuern und Sozialabgaben an die zuständigen Stellen ab.

Neben dem oben dargestellten Anlagemodell sind auch andere Insolvenzsicherungsmodelle wie Bankbürgschaften oder Verpfändung dinglicher Sicherheiten möglich. Diese sind unserer Einschätzung nach meist nur für einen eingeschränkten Kreis von Unternehmen anwendbar. Deshalb gehen wir darauf nicht weiter ein.

http://www.ipv.de/Altersteilzeit.18.0.html

Sehr gute Frage, zuerst fällt das it unter Konkursausfallgeld udn dann wird wohl die Agentur für Arbeit einspringen müssen.