Wertgutachten kleingarten?

2 Antworten

Das ist Unsinn. Es ist jedoch generell so, dass Wertgutachten in bestimmten Flurbereichen nur eine gewisse Zeit lang gelten, da sich der Wert natürlich im Verlauf der Zeit ändern kann.

Kleingärten scheinen mir jetzt nicht zu den hochvolatilen und umkämpften Immobilien zu gehören, um die sich institutionelle Investoren reissen, d.h. da würde ich von 6-12 Monaten ausgehen, über die das Wertgutachten so als Orientierung dienen kann. Bei Büroimmobilien in zentralen Lagen von Großstädten sollte ein Wertgutachten nicht älter als drei Monate sein.

Gutachten sind natürlich immer nur (teils sachlich fundierte, teils jedoch auf Annahmen basierende) Meinungen, d.h. der tatsächliche Wert eines Kleingartens läßt sich nur durch einen tatsächlichen Kauf/Verkauf materialisieren.

Kleingärten sind doch angepachtet.

Ein Wertgutachten kann sich nie auf den einzigen Teil des Objekts beziehen der unveränderlich ist, nämlich auf das Grundstück, sondern immer nur auf Aufbauten und Anpflanzungen.

Bei unterlassener Pflege verwildern Anpflanzungen. Ein Wertgutachten ist insofern eine Momentaufnahme die mit der Zeit an Bedeutung verliert. Bestimmte Prozentanteile für den Bedeutungsverlust kann man aber nicht benennen.