Wer vollstreckt und bekommt Ordnungsgeld bei Verstoß gegen Urteil?
In einem rechtskräftigen Urteil ist der Beklagte zur Duldung der jederzeitigen Benutzung eines bestimmten Raumes verurteilt worden. Dabei ist bereits im Urteil die Androhung eines Ordnungsgeldes für den Fall der Zuwiderhandlung enthalten. Tatsächlich hat nun der Beklagte gegen diese Verurteilung verstoßen, so dass nach einem Bestrafungsantrag ein Ordnungsgeld gerichtlicherseits festgesetzt worden ist. Muss jetzt auch der Kläger das Strafgeld weiter vollstrecken und bekommt er das Geld oder wer vollstreckt und bekommt es?
1 Antwort
Das ordnungsgeld kassiert das Gericht. Es ist kein Schadenersatz an den Nutzer/Kläger. Der muss sich nun, ggf. mittels eines Gerichtsvollziehers Zutritt verschaffen.
Wäre es bei der Sachlage nciht besser sich mit dem Beklagten auf einen Vergleich zu einigen? Auszug/Verzicht gegen zahlung eines Schadenersatzes?