Umtausch nur gegen Gutschein, weil Information auf dem Kassenbon steht?!
Wie Frauen manchmal sind, hat sich meine Frau gestern überstürzt ein Paar Schuhe gekauft und zu Hause festgestellt, dass sie nun doch nicht passen.
Auf dem Kassenbon steht drauf, dass man die Schuhe umtauschen kann, allerdings nur innerhalb von 14 Tagen und auch nur gegen einen Gutschein. Ich möchte aber, dass meine Frau das Geld wieder auf ihrem Konto gutgeschrieben bekommt.
Wie kann man da vorgehen? Kann man auf irgendwelche Urteile verweisen?
1 Antwort

Nein, die Schuhe sind in Ornung, jedenfalls hast Du nichts von einem Schaden geschrieben.
Ein Umtausch ist reine Kulanz. Der Verkäufer könnte ihr auch sagen "versteigern sie die doch bei eBay."
Sie kann gegen passende andere Taquschen, oder den Gutschein nehmen udn Gelegentlich andere im gleichen Geschäft gegen den Gutschein erwerben.
Sollte sie vor Gericht gehen, hat sie nicht nur Schuhe, die nciht passen, sondern auch noch die Gerichtskosten.