Wie wird mit einem Vollstreckungsbescheid in ein Bankschließfach des Schuldners vollstreckt?
Von dem Schuldner wird gewusst, dass er bei einer bestimmten Bank ein Bankschließfach hat und dessen Inhalt sehr wertvoll ist. Andererseits hat der Gläubiger gegen den Schuldner einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid. Wie kann damit der Gläubiger in das Bankschließfach des Schuldners vollstrecken?
2 Antworten
Über den Gerichtsvollzieher. Wenn er es nicht sowieso weiss, dass ein Schliessfach besteht (dann könnte er sich einen entsprechenden Durchsuchungsbefehl besorgen), müßte der Schuldner spätestens bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung das Schließfach angeben und den Inhalt nennen. Dmait ist dann der zugriff gegeben. würde er es nach abgabe der EV sofort kündigen udn räumen, könne er sich strafbar machen.
Ja. Der Vollstreckungstitel gilt für Konten und auch für das Schließfach des Schuldner. Allerdings muss ein erweiterter Vollstreckungsbescheid für die gewaltsame Öffnung durch den Gläubiger beantragt werden. Mit diesem rückt dann der Gerichtsvollzieher mit einem Trupp und Kreissäge bei der Bank auf und die Bank muss das Schließfach auch gewaltsam räumen lassen. Es sei denn sie öffnet es mit Zweitschlüssel selbstständig und händigt den Inhalt aus!! Aber defacto ist das Schließfach erstmal weg!!!!