..eine Vorladung oder Anhörung etc per Einschreiben mit Rückschein oder gelbe Briefe ..?


27.11.2022, 20:16

Es hat sich gerade eine Ergänzung gegeben, die ich auch dazu schreiben möchte.

die Frage, ob bei meiner Versicherung ein Schaden von dem Dritten hinter meinem Rücken angezeigt werden kann, damit sie das zahlen ..

Dabei liegt es keinen Urteil und nicht mal eine Nachricht „Verfahren geöffnet etc..“ es wird anscheinend noch „ermittelt“.. soll ich vlt meine Versicherung vorwarnen oder besser gesagt dort die Spuren auf meinem Wagen bekanntmachen und zwar erstmal ohne Forderungen ?..

danke für eure Hilfe

Wie hat dir die Polizei mitgeteilt , das du angeblich Fahrerfucht begangen hast ??

sie wussten bereits dass hier wohnt Herr XY und haben geklingelt

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dich nur anzeigen bringt dem Menschen ja nichts, wenn er behauptet, Du hättest einen Unfall verursacht, dann will er den Schaden ersetzt haben. Also hat er seiner Versicherung Deine Autonummer gegeben und seine Sicht auf die Sache geschildert.

Die werden sich an Dich gewendet haben und da ist ein Einschreiben schon gut möglich, von der Staatsanwaltschaft nicht.

Die schicken einfache Briefe, oder Postzustellungsurkunden.

Da solltest Du allerdings aufpassen, wenn der Staatsanwalt Dir nämlich den Anhörungsbogen schickt und der verloren geht, dann kann der veranlassen, dass Du einen Strafbefehl bekommst, weil Du Dich nicht geäußert hast. Der Strafbefehl kommt mit Postzustellungsurkunde.

Und den musst Du auf jeden Fall abholen und dann Einspruch einlegen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Meine Vermutung: es war ein Auffahrunfall und die Person lauter Schreck schnell zur Polizei abgebogen, sonst wäre ich vlt schneller gewesen ( dachte die Person). Auf dem Autobahn spät nachmittags musste ich einmal wirklich kräftig auf die Bremsen gehen, da der Vordermann - wie auch die ganze Reihe vor mir auf ein Mal einfach da stand. Und da erinnere ich wie in genau diesem Moment ( es hat sich alles in Bruchteilen von Sekunden abgespiegelt) die Bremsen quietschten und da stand jemand hinter mir auch plötzlich da. Es wird behauptet, ich bin „zurückgerollt“. Wahrscheinlich stand die Person hinter mir bereits an meinem Fahrzeug enorm „dicht“. Es passiert mir aber jedes Mal und insbesondere auf dem Autobahn, dass jemand dicht hinter mir fährt oder anhält, so kann ich doch nicht mit Lineal jedes mal aussteigen.. Außerdem wenn ich weiß dass ich kein Unfall verursacht habe, so setzte ich meine Fahrt logischerweise fort. Schönen Dank für die Information 👍

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Hoffentlich hast Du bereits, wozu Du im Rahmen der Mitwirkungspflicht verpflichtet bist, dass Deiner Kfz Haftpflichtversicherung rein vorsorglich gemeldet!?!

Mitwirken kann ich nur dann, wenn ich jemanden einen Schaden zugefügt habe. Ich habe keinem Schaden hinzugefügt. Im Gegenteil es wurde an meinem Wagen von einer Person ein Schaden verursacht. Sie soll sich dann bitte an Ihrer Versicherung melden. Ich melde mein Schaden als Bagatelle, da ich nicht weiß wo das hier kommt und geringfügig.. was meinst Du mit vorsorglich?.. Mfg

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@Space58

Vorsorglich deshalb, weil Du aktuell nicht weißt, was man dir vorwirft, wie hoch dieser vorgeworfene Schaden ist und wie es für dich ausgeht.

Sollte es sich tatsächlich als Bagatelle herausstellen, sofern man dich schuldig spricht, kannst Du das immer noch selbst bezahlen und belastest damit dann nicht die SF Rabatte!

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@Alarm67

..da hast Du Recht. Man kann ja nicht in Kristallkugel schauen.. leider

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Habe gerade eben nachgefragt: Wer muss den Unfall-Schaden der Versicherung melden? Stehen die Fakten fest, ist der Unfallverursacher in der Pflicht: Er muss seiner Versicherung den Schaden zeitnah melden. Und selbst wenn die Haftung klar zu sein scheint, sollte der Geschädigte das Gespräch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung suchen“

konkret in meinem Fall

a) stehen die Fakten überhaupt nicht fest

b) ich bin nich der Unfallverursacher

C) wenn ich den Unfall melden würde, so würde ich mich automatisch als Unfallverursacher bekennen, was ich wie gesagt nicht bin.

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@Space58

Sorry, was diskutierst Du da lange rum?

Melde es rein vorsorglich deiner Haftpflicht und gut ist.

Damit machst Du nichts falsch, gar nichts!

Dann bist Du, was die Versicherung angeht, safe, also auf der sicheren Seite.

Und seiner eigenen Versicherung meldet man selbst den Schaden, das gehört immer zu den Pflichten.

Nur weil Du einen Schaden deiner Versicherung meldes, bist Du nicht automatisch der Unfallverursacher oder gar schuldig.

Ganz im Gegenteil, auch Deine Versicherung prüft alles und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

"Und selbst wenn die Haftung klar zu sein scheint, sollte der Geschädigte das Gespräch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung suchen“"

Ja, genau, der Geschädigte wird von deiner Versicherung angeschrieben, nachdem Du den Schaden gemeldet hast. Und dann führt der Geschädigte das Gespräch, füllt Vordrucke aus.

"ich bin nich der Unfallverursacher"

Aber genau das wirft man dir aber vor!!!

Kann es sein, dass Du von solchen Vorgängen NULL Ahnung hast?

Dann solltest Du vielleicht darüber nachdenken, ob Du nicht besser einen Anwalt aufsuchst!

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@Alarm67

mein Anwalt hat mir geraten mit der Meldung abzuwarten bis die gelbe Post kommt.

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Ich habe gerade unendlich gegoogelt:

„Nein, die StA versendet i.d.R. keine Schreiben per Einschreiben“

„Einschreiben/Rückschein wird eigentlich nie versendet, sondern ganz normaler Briefe. Der Brief wird in den Briefkasten geworfen und der Briefträger schreibt auf der Postzustellungsurkunde, dass er den Brief zu dem XY Zeitpunkt eingeworfen hat. Diese geht dann zurück und dient als Nachweis, dass der Brief angekommen ist“

also ich sehe hier eine klare Antwort, dass ein Einschreiben mit Rückschein eigentlich keine Fristen enthalten kann.. denn der Empfänger das Schreiben erstmal abholen muss um überhaupt die Fristen wahrnehmen zu können..

Dass das Einschreiben von der StA kommt, halte ich eher für unwahrscheinlich. Entweder wird per PZU versendet oder als einfacher Brief. Ich tippe eher auf die gegnerische Versicherung oder einen gänzlich anderen Sachverhalt.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

ja, die gegnerische Versicherung oder sonst was von der anderen Partei wäre ehe möglich. Danke Dir.

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Die Staatsanwaltschaft versendet wirklich keine Einschreiben. Da mußt Du schon weiter überlegen wer das gewesen sein könnte. Vielleicht der Anwalt des angeblichen Unfallgegners.

vielleicht. Wobei ich denke, es macht doch keinen Sinn den Rechtsanwalt schon jetzt einzuschalten. Ich habe noch keine Nachricht „ Ermittlungsverfahren eingestellt etc „ bekommen. Das Kennzeichen angeblich leicht berührt und an meinem Wagen am Kunstoff zwei leicht verschwommenen Linien wie vom Fingernagel Kratz - nicht mal tief ! Ich frage mich wie soll da auf dem Kennzeichen überhaupt für Schaden entstehen.. Vlt wurde da etwas „nachgeholfen „ bevor es zur Polizei ging..

danke Dir 👍

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