Wer haftet bei Falschberechnung Lohnpfändung?

1 Antwort

Der AG haftet als Drittschuldner gegenüber dem Gläubiger.

Im Binnenverhältnis zu Dir schätze ich, dass er mit der Nachzahlung an den IV zwar einen Anspruch gegen Dich hat, den aber zunächst nicht durchsetzen kann, da Du Anspruch auf Auszahlung des unpfändbaren Betrages hat.

Ich würde mich aber nicht über Gebühr unbeliebt machen beim AG. Also wenn das Geld schon weg ist, würde ich eine Einbehaltung/Rückzahlung in Raten vereinbaren.