Wer haftet bei Falschberechnung Lohnpfändung?
Hallo ich befinde mich in der Privatinsolvenz und mein Arbeitgeber hat mir im Dezember "Jahresleistung" als Weihnachtsgeld ausgezahlt. Also mit der Handhabung dass ich bis zu 670€ davon behalten darf. Da ich ja in der Pflicht bin, jeden Monat mein lohnschein dem IV zu übermitteln, wurde festgestellt dass der AG zu wenig pfändbares Geld erhalten hat.
Frage: wird mir das Geld vom nächsten Lohn abgezogen, oder haftet der AG für diesen Fehler?
Grüße 😉
1 Antwort

Der AG haftet als Drittschuldner gegenüber dem Gläubiger.
Im Binnenverhältnis zu Dir schätze ich, dass er mit der Nachzahlung an den IV zwar einen Anspruch gegen Dich hat, den aber zunächst nicht durchsetzen kann, da Du Anspruch auf Auszahlung des unpfändbaren Betrages hat.
Ich würde mich aber nicht über Gebühr unbeliebt machen beim AG. Also wenn das Geld schon weg ist, würde ich eine Einbehaltung/Rückzahlung in Raten vereinbaren.