Wenn der Vater verstorben ist sollen dann beide Söhne sich ins Grundbuch eintragen selbst wenn ein Sohn erwerbsminderungsrente bekommt?

4 Antworten

Warum sollten sie das nicht?

Grundsätzlich mal sind beide Söhne erben. Es gibt natürlich die Möglichkeit, dass einer den Anteil des anderen übernimmt und ihn auszahlt. Oder einer verzichtet vollständig auf sein Erbe.

Sobald feststeht, wem das Haus am Ende gehört, muss der Eigentümer bzw. müssen die Eigentümer dann auch ins Grundbuch eingetragen werden.

Ein Erbe hat auf eine Erwerbsminderungsrente keinen Einfluss.

Allerdings auf eine Grundsicherung sehr wohl - sprich das Erbe wäre der Behörde in jedem Fall zu melden.

Wie stellst Du Dir das denn anders vor?

Wenn beide Söhne Erben sind müssen sie sich entweder gemeinsam ins Grundbuch eintragen lassen oder müssen vorher eine Vereinbarung treffen,wonach der eine Sohn das komplette Eigentum übernimmt.

Ein solcher Vertrag bedarf notarieller Beurkundung und der Notar ist verpflichtet, Abschriften des Vertrags dem Finanzamt zu übersenden.

Den Behörden ist der Vertrag also bekannt. Verheimlichen läßt sich deshalb dabei nichts.

Das ist die normale ERbfolge.Anscheinend gibt es kein Testament.

Also beide einttragen udn fertig, oder aber ihr einigt Euch darauf dass Ihr das erbe anders verteiltund einer eventuell eine Ausgleichszahllung leistet,aber das benötigt eine professionelle Beratung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986