Antwort
Bei einem Hotelbrand muss das Hotel in der Regel den Aufenthalt erstatten, wenn die Leistung nicht mehr erbracht werden kann. Ein Anspruch auf gleichwertige Ersatzunterkunft besteht nur, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde oder aus Kulanz erfolgt. Für verbranntes Gepäck haftet das Hotel nur, wenn es den Brand schuldhaft verursacht hat. Ohne eigene Hausratversicherung bleibt der Schaden in vielen Fällen beim Gast, es sei denn, eine Haftung des Hotels kann nachgewiesen werden.