Welche Leistungen aus priv.Unfall-, priv.krankentage-, Krankenhaustagegeld- und Berufsunfähigkeitsvers.sind nach einem UVschaden nicht dem Finanzamt zu melden?

2 Antworten

Die, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Sollte in den Bescheinigungen über die Versicherungsleistungen drin stehen.

Unfall721 
Fragesteller
 02.05.2023, 11:13

Danke für die Antwort ...was heißt das? davon steht nirgends in den leistungsabrechnungen der privaten versicherer drin : (

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Eifelia  02.05.2023, 11:21
@Unfall721

Sorry, ich habe gerade nicht die Zeit, dass für alle aufgeführten Zahlungen einzeln zu ergoogeln - aber mit den genannten Stichworten schaffst Du das auch selbst.

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Andri123  02.05.2023, 12:34

Es gibt auch Leistungen, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen und steuerfrei sind, z.B. Krankentagegeld.

Mir ist diese Liste mit 8 verschiedenen Leistungen, die ich nicht mal alle verstehe, aber auch etwas zu lang.

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Krankentagegeld : NEIN , Krankenhaustagegeld : NEIN , Pflegehilfsdienstleist . : NEIN , Reha-und Kurzuschuss : NEIN , Vorschuss und Leistung Invalität vom Priv. Unfallvers. : NEIN .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung