Gebühren für gepfändetes Bankschließfach (jedoch ohne es je zu öffnen), und B. Teil der Insolvenzmasse ist, da meine Privatinsolvenz eröffnet ist. Rechtmäßig?

2 Antworten

Das sind doch völlig verschiedene Sachen.

Die Bank hat Dir ein Schliessfach vermietet, für welches Du die Gebühr zu zahlen hast.

Der Gläubiger hat Dir über die Pfändung den Zugriff verunmöglicht. Dafür kann die Bank doch nichts. Zudem hat die Bank durch Deine Pfändung zusätzlichen Aufwand.

Die einzige logische Schlussfolgerung wäre, dem Gläubiger die Schliessfachgebühr in Rechnung zu stellen:)))

Eigentlich super Idee - nur hat die Inkassofirma schon wieder gewechselt, und denen scheint alles egal zu sein.

Ich zahle das übrigens gerne, wenn sie mir auch die bargeldlose Zahlung ermöglichen.

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Blöde Frage - warum hast Du es nicht selbst aufgemacht und gekündigt?

Zum Amtsgericht, es muss ein Gerichtsvollzieher öffnen, und day sollte ich bezahlen. Meine Hoffnung war meine aktuelle Privatinsolvenz.... Übrigens: blöde frage ist eher, wenn ich die Antwort schon längst versucht hätte, aber ich habe keine Erlaubnis!

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