Angabe einer "einmalige" Einnahme/Leistung in der Steuererklärung ohne Rechnung als Privatperson?

1 Antwort

  1. Ja.
  2. Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermitteln und in Anlage SO eintragen.
  3. Dass die Ausgaben anderweitig gleubhaft gemacht werden können.
  4. Einkünfte aus Leistungen.
  5. Ja. In diesem Fall ist keine Angabe notwendig, es sei denn, das Finanzamt fragt explizit danach (z.B. wegen einer Kontrollmittreilung).

Danke, für die zügige Antwort.
Zu Punkt 3 meine ich, dass ich keinen Belege habe, dass eine einmal Leistung stattgefunden hat, d.h. ich habe dafür privat keine Rechnung geschrieben. Deswegen weiß ich nicht, ob es einfach reicht, wenn ich den Betrag aufführen und dazu schreibe "Einkünfte aus Leistung" oder sollte ich dort noch eine genauer Beschreibung machen?

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@qfinanz

Erst mal abvwarten, was das Finanzamt fragt - wenn überhaupt.

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kleine Korrektur zu Punkt 2 von Herrn Mal:

Einnahmen und Ausgaben müssen bei Leistungen zwingend getrennt auf der Anlage SO eingetragen werden.

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@Petz1900

Ok, es war eine Einnahme ich wüsste jetzt nicht was ich da als Ausgabe ansetzen könnte.

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