Wegen Zwischenkredit für Renovierung wurden mir 3 Bausparverträge incl. Riester untergejubelt... ist das rechtens?

1 Antwort

Guten Tag,

die Sinnhaftigkeit der zwei weiteren Bausparverträge kann ich aus dem geschilderten Sachverhalt ebenfalls nicht nachvollziehen., jedoch kenne ich auch die detaillierten Umstände nicht.

Womit hat denn der Berater die Notwendigkeit der weiteren Bausparverträge begründet?

Wurden die zwei weiteren Bausparverträge tatsächlich unnötig abgeschlossen besteht unter Umständen ein Anspruch auf Schadenersatz (= die zu viel gezahlte Abschlussgebühr). Diesen Anspruch können Sie aber nur geltend machen, wenn Sie dem Berater eine falsche Beratung nachweisen können. Dies wäre z. B. möglich, wenn bei dem Gespräch weitere Personen als Zeugen anwesend waren oder ein Beratungsprotokoll vorliegt, aus dem hervorgeht, dass für die weiteren Verträge kein Bedarf bestand.

Ohne einen Beweis für eine Falschberatung wird es jedoch schwierig, da der Berater vorgeben kann, dass diese Vertragskonstellation mit Ihnen besprochen wurde und Ihren Wünschen entspricht.

Die Chancen sind also nicht besonders hoch, Sie sollten diese Ansätze aber dennoch verfolgen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Viele Grüße

Roland Möller

Vielen Dank für die schnelle und freundliche Antwort! 

Beim ersten Termin war ich mit meiner Frau anwesend, jedoch beim letzten Termin mit den Unterschriften war ich alleine. Es ging immer nur um die Zwischenfinanzierung und keine weiteren Sparanlagen oder ähnliches.

Ich kann mich nur soweit erinnern, dass ich nebenher zusätzlich noch 50 Euro sparen solle, damit die Abzahlung dann scheller ginge. Das konnte ich gerade noch aufbringen und habe dem zugestimmt. Aber dass ich da einen 34.000 € Bausparvertrag bekomme, wusste ich nicht. Einen Riestervertrag wollte ich auch nicht. Für was sollte der auch gut sein, wenn ich ihn nicht besparen kann? 

Soweit ich mich zurück erinnern kann, wurden die zusätzlichen Verträge nicht richtig erklärt, so dass ich es verstehen hätte können. Ich habe halt alles unterschrieben, damit die Finanzierung funktioniert und habe dem Berater leider vertraut. 

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@Diarama

Dann haben Sie für das erste Gespräch immerhin einen Zeugen. Ich empfehle Ihnen, den Fall der zuständigen Beschwerdestelle als sogenanntes Ombudsmannverfahren vorzulegen. Dies ist aus Kostensicht deutlich günstiger, als einen Rechtsanwalt einzuschalten und es lässt sich häufig eine Einigung erzielen. Selbst bei einer Teilerstattung der Abschlusskosten hätten Sie schon einen Erfolg verbucht.

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