Wasserschaden, Aufwandsentschädigung wegen Arbeitsausfall mgl?

3 Antworten

Hallo,

☝️ eigene Erfahrung:

" Der Aufwand für eigene Räum- und Reinigungsarbeiten des Mieters sowie die Beaufsichtigung der Wohnung während der Arbeiten kann ggf. nach § 555 a Abs. 3 S. 1 BGB geltend gemacht werden.

Voraussetzung für den Aufwendungsersatzanspruch ist das Vorliegen von Erhaltungsmaßnahmen. Der Aufwendungsersatzanspruch setzt kein Verschulden des Vermieters voraus."

Den Aufwendungsersatz hatte ich letztes Jahr, trotz bestehender Mietminderung mit 10,-€ pro Stunde angesetzt, der widerspruchslos vom Vermieter erstattet wurde.

Meine Info Quelle:

https://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/04265.htm

" Der Vergütung des Zeitaufwandes im Rahmen des § 554 Abs. 4 BGB liegt eine Orientierung am Stundensatz des § 2 Abs. 3 Satz 2 ZSEG zu Grunde."

🙋

Ganz einfach: Man schildert den Fall seinem Arbeitgeber und bittet um Freistellung und Berechnung des Arbeitsausfalls. Heist der Arbeitgeber fertigt eine Rechnung und er macht die Kosten geltend bei dem, der dafür aufkommen muss. Also der Vermieter.

Schadensersatz kann man in Deutschland nur dann verlangen, wenn man diesen auch schlüssig und nachweisbar in Euro beziffern kann.

Unnötige Freizeit wird in der Regel vom Schadensersatz nicht mit erfasst.

Aber das Verhandeln mit Deinem Vermieter hierüber verbietet Dir ja keiner!