Wasserschaden an Bücher?

7 Antworten

Lass mich raten was passiert ist:

Du hast für diese Bertelsmann Lexikothek den regulären Kaufpreis von über 2000 Euro bezahlt und die Versicherung hält Dir vor, daß man das Ding im Internet schon ab 30 Euro angeboten bekommt.

Wir kennen den Inhalt Deines Versicherungsvertrags nicht. Daher ist schwierig etwas dazu zu sagen. Allerdings muss die Versicherung ja nur Ersatz für gleichwertige Gegenstände erbringen.

Juli18 
Fragesteller
 22.07.2018, 16:34

ja, so ist es. Bei Vertragsabschluss wurde jedoch anders argumentiert. Dass der Schaden nach vorgelegter Rechnung bezahlt wird = Neuwert. Dass der Neuwert gleich der Wiederbeschaffungswert ist wurde sooo nicht gesagt.

Also ich denke, dann muss ich es zähneknirschend so hinnehmen.

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MrsMurphy  22.07.2018, 16:51
@Juli18

Die Hausratversicherung deckt auch den Neuwert ab (mit wenigen Ausnahmen). Der Wiederbeschaffungswert ist etwas anderes und gilt idR für Kunstgegenstände und Antiqutäten. Warum für die Bücher weniger bezahlt werden soll, kann man so nicht sagen dafür müsste man den Vertrag und den Schriftwechsel zum Schaden kennen.

Hinnehmen muss man auch nicht alles. Man kann durchaus Widerspruch einlegen.

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Privatier59  22.07.2018, 16:55
@MrsMurphy

Das mit dem Neuwert stimmt. Was allerdings ist der Neuwert bei der nicht mehr aktuellen Auflage eines Lexikons? Da wäre die aktuelle Auflage gerade doch kein vergleichbarer Gegenstand. Man müsste prüfen, ob es dazu schon Rechtsprechung gibt.

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MrsMurphy  22.07.2018, 17:00
@Privatier59

Als Schadensachbearbeiter würde ich vermutlich schauen, ob es diese Reihe irgendwo im Internet noch zu kaufen gibt. Und danach abrechnen.

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Privatier59  22.07.2018, 17:02
@MrsMurphy

Das hat die Versicherung des Fragestellers offenbar gemacht und das Ergebnis ist frustrierend. Das ehemals über 2000 Euro Lexikon ist ab 30 Euro zu bekommen.

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Hanseat  25.07.2018, 09:52
@Juli18

Ja, musst Du. Die Versicherung ersetzt den Schaden (= Bücher), natürlich nicht die exakt gleiche Summe in Geld. Wo ist denn Dein Problem, Du bekommst doch gleichwertigen Ersatz.

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Als ehem. Schadenregulierer habe ich Erfahrungen mit allerlei Schäden. Hier wäre allerdings zunächst zu klären: Handelt es sich um einen Leitungswasserschaden im Rahmen der Hausrat-Versicherung oder um einen Haftpflichtschaden. Im ersten Fall wäre ggf. der Neuwert (Wieder-Beschaffungswert) zu ersetzen, sonst nur der Zeitwert (Wiederbeschaffungswert abzüglich Abnutzung). Daher mein allgemeiner Hinweis: Sind die Bücher noch zu reparieren, besteht nur ein Schönheitsschaden, wie teuer wäre eine Wiederbeschaffung? - wobei ich davon ausgehe, dass Lexikas recht preiswert auf dem Markt angeboten werden. Insofern mal bei Google nachschauen.

Falls die Bücher noch brauchbar sind, kann mit der Versicherung auch eine Wertminderung vereinbart werden. Ein individueller Liebhaberwert (z.B. Geschenk zum Abi von der Großmutter) ist nicht Gegenstand einer Versicherung!

Dankeschön für die ausführliche Antwort. Hat genau das bestätigt, was ich vermutet habe bzw. dass ich das gelesene im Vertrag so verstanden habe.

Juli18 
Fragesteller
 23.07.2018, 18:24

im Internet werden diese schönen Bücher für wenig Geld verramscht. Leider werden keine vollständigen Serien angeboten, sondern nur teilweise vollständige Bände. Der Schadenregulierer hat ausdrücklich gesagt, dass Neuwert und Wiederbeschaffungswert das Selbe ist. "Ich habe einfach nur Pech gehabt, dass die Bücher nicht im Wert gestiegen, sondern wertlos geworden sind. Desweiteren habe ich mich beim Kauf der Bücher verarschen lassen." sind seine Worte. Die angebliche Geldanlage war vor 20 Jahren nicht die Motivation zum Kauf. Er zahlt mir einen Betrag und dann soll ich mir schönen Wochenendurlaub an der Ostsee machen.

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Ich habe ähnliches Problem.

Leitungswasserschaden verursacht durch meinen Übermieter. Meine Hausrat greift (erstmal).

Ich habe viele wertvolle Fotobände und Sachbücher besessen. Nun hat ein Großteil davon Wasser abbekommen und wellt sich. Bei Belletristik wär“ (mir) das relativ egal, bei Fotobänden nicht. Da wird mir jetzt der Wiederbeschaffungswert ersetzt, ja? Also z. B. ein Gebrauchtes im Zustand “gut/neuwertig”? Auch wenn die Seiten „nur“ gewellt sind, aber sich noch lösen/öffnen lassen? Weil theoretisch ist es ja noch zu gebrauchen, aber als Fotoband schon eher Totalschaden.

Maßgebend ist der Betrag, den man heute für das Bertelsmann-Lexikon zahlen würde.

Juli18 
Fragesteller
 26.07.2018, 14:29

so ist es.

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