Wie bewege ich Vorkaufsberechtigte zum Verzicht auf ihr Vorkaufsrecht?

2 Antworten

Fuchs:

Du solltest dich zunächst kundig machen, welchen Wert das Vorkaufsrecht hat.

Hierbei ist von Bedeutung, ob das Recht nur für den ersten Verkaufsfall, für eine bestimmte Anzahl von Verkaufsfällen oder für alle Verkaufsfälle eingeräumt wurde.

Hast du den Wert (ermitten lassen) entscheide, ob du bereit bist, der Vorkaufsbertechtigten eine Abfindung (Ersatzwert) gegen Erteilung des Verzichtgserklärung anzubieten.

Ist denn die Vorkaufsberechtigte finanziell überhaupt in der Lage, den Kaufpreis zu stemmen?

Wenn ich es aus diesem sehr umfangreichen Text richtig herauslese habt ihr mit der Verstorbenen einen notariellen Kaufvertrag geschlossen.

Und der ist primär gültig, egal, ob die Frau direkt nach Unterschrift oder erst später verstirbt.

Wegen des Vorkaufsrechts auf diese letztendlich jetzt zuerst mal an Euch verkaufte Wohnung muss sich das Ehepaar mit dem/den Erben auseinandersetzen. Das muss der /die in die Reihe bringen, Ihr habt zunächst nichts damit zu tun.

Ob die "Tränendrüse"-Methode wirkt, daran zweifle ich, aber einen Versuch ist es sicher wert.