Was tun wenn der Handwerker sich nicht meldet?

4 Antworten

Was hast du denn für einen Vertrag abgeschlossen?

Du hast nun Vergleichspreise, ich würd dem nicht die Türe öffnen, sondern nach Alternativen suchen. Ein Angebot ist nicht bindend, dass sollte er als Handwerker wissen. Und normalerweise fordern diese eine Abschlagszahlung für das Material.

Das war mehr als nur ein Angebot:

Also hab ich mich für den ersten entschieden und ihm dann gleich den Auftrag erteilt.

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Du kannst vom Vertrag zurücktreten. Grund: Leistungserfüllung nicht erfolgt. Einfach nur mal bei google.de eine paar Suchbegriffe zum Sachverhalt eingeben und schon wärst Du schlauer und würdest schon am Briefeschreiben sitzen.

Allerdings glaube ich, dass hier sehr sehr viel nur mündlich (telefonisch, WhatsApp und so) gelaufen ist. Dann allerdings wird es eher schwierig für Dich. Weil Du bis auf den Auftrag (ist der wenigstens schriftlich?) vielleicht alles nur mündlich abgewickelt hast. Mündlich Absprachen entsprechen hier in etwa soviel wie heisse Luft.

https://www.smartlaw.de/rechtstipps/dienstleistung-handel-privatverkaeufe/gekonnt-mit-handwerkern-und-kundendiensten-umgehen

Was tun, wenn sich die Arbeiten verzögern?

Eine Verzögerung handwerklicher Arbeiten ist sowohl vor Beginn der Arbeiten als auch während der Durchführung der Arbeiten möglich. In beiden Fällen stehen Ihnen die gleichen Rechte zu.

  • Sie haben einen Maler beauftragt, Ihre Wohnung neu zu tapezieren, und einen Termin vereinbart. Zum verabredeten Zeitpunkt erscheint der Handwerker jedoch nicht. Nachdem Sie vergeblich zwei Stunden gewartet haben, rufen Sie in seinem Geschäft an und erfahren, dass Ihr Handwerker heute leider einen anderen Auftrag wahrnehmen müsse, der sich verzögert und die ganze Terminplanung durcheinandergebracht habe.
  • Sie möchten Ihren Wintergarten erneuert haben. Der Handwerker hat bereits mit den Arbeiten begonnen und das Glasdach entfernt. Wegen Terminschwierigkeiten erscheint er an den nächsten Tagen nicht.

In solchen Fällen werden Sie zu Recht verärgert sein und überlegen, was Sie tun können.

Auf Vertragserfüllung bestehen?

Da Sie einen verbindlichen Vertrag abgeschlossen haben, können Sie natürlich auf Vertragserfüllung bestehen und vom Handwerker verlangen, dass er die Arbeiten zu einem späteren Termin erbringt. Das ist immer sinnvoll, wenn mit den Arbeiten schon begonnen wurde. Denn in der Regel wird es schwierig sein, kurzfristig einen anderen Handwerker zu finden, der die Arbeiten fortsetzt.

Theoretisch haben Sie wegen der Verzögerung zwar auch noch einen Schadensersatzanspruch, wenn der Handwerker sich nicht entlasten kann (die Annahme dringender Aufträge wie im obigen Beispiel ist allerdings kein Grund für fehlendes Verschulden). Ersatz verlangen können Sie aber nur für in Geld messbare Schäden. Und vertane Arbeitszeit werden Sie nur dann ersetzt bekommen, wenn Sie nachweislich unbezahlten Urlaub genommen haben.

Den Vertrag beenden? Durch Kündigung

Grundsätzlich können Sie einen Werkvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen (§ 649 BGB). Selbst bei einem geplatzten Termin bleibt das jedoch nicht ohne negative Folgen für Sie. Der Handwerker kann nämlich seinen Lohn verlangen, natürlich unter Abzug derjenigen Kosten, die er wegen des nicht durchgeführten Auftrags eingespart hat (z.B. die Materialkosten). Deshalb sollten Sie nicht voreilig kündigen, sondern besser die Voraussetzungen für einen Rücktritt schaffen.

Durch Rücktritt

Verzögern sich die Arbeiten und wollen Sie sich ohne finanzielle Nachteile vom Vertrag lösen, müssen Sie dem Handwerker erst noch einmal eine angemessene Frist setzen. Die Länge der Frist hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Schreiben Sie ihm am besten per Einschreiben, um später notfalls beweisen zu können, dass Sie eine Frist gesetzt haben. Haben Sie mehr Geduld, können Sie sich die zusätzlichen Kosten für das Einschreiben sparen, abwarten, ob der Handwerker reagiert und evtl. dann nochmals eine Frist setzen. Verstreicht die Frist, ohne dass der Handwerker tätig wurde, können Sie ohne weitere Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten (§ 323 Abs. 1 BGB). Der Handwerker kann nicht einwenden, er habe die Frist nicht schuldhaft versäumt.

Unser Leserservice: Musterformulierungen für Schreiben an Ihren Handwerker finden Sie unter Handwerker-Ärgerauf www.rechtstipps.de und mit unserem Ratgeber

Rücktritt bei genauen Terminen

Ausnahmsweise können Sie, ohne eine Nachfrist setzen zu müssen, vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie mit dem Handwerker einen genauen Termin für die Arbeiten vereinbart haben, der nicht eingehalten wird (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Dabei muss im Vertrag jedoch deutlich gemacht werden, dass das Geschäft mit der Einhaltung des vereinbarten Termins steht und fällt (sogenanntes Fixgeschäft ). Solche Fälle (z.B. das Hochzeitskleid von der Schneiderin oder die Geburtstagstorte vom Bäcker) sind jedoch als Ausnahme zu betrachten. Im Zweifel sollten Sie dem Handwerker immer eine kurze Nachfrist für die Erbringung der Arbeiten setzen.

Wann Sie zusätzlich Schadensersatz verlangen können

Hat der Handwerker das Versäumnis verschuldet, können Sie neben dem Rücktritt Schadensersatz verlangen, zum Beispiel für zusätzliche Aufwendungen wie Porto- oder Telefonkosten. Sie können auch einen anderen (teureren) Handwerker beauftragen und etwaige Mehrkosten von Ihrem ursprünglichen Vertragspartner ersetzt verlangen.

Nachfrist setzen (schriftlich mit Zustellnachweis!) und dann vom Vertrag zurücktreten.

Das hat nix mit Sparen zu tun, wenn beim Angebot 10.000 Euro Unterschied liegen ! Nimmst du natürlich den der teurer ist!? Sorry aber wer hat geld zu verschenken...ich nicht. Ich würd den schon gern abschließen, bin mir nicht sicher ob er die bestellte Ware mir in Rechnung stellen kann?

Warum ist der wohl so billig

Weil er kein handwerker sondern ein gratler ist

Er kann ein solches angebot machen weil er von vorn herein weiss dass er z.b. keine steuer zahlt

Vor solchen verbrechern wurde schon hundertmal im tv berichtet

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