Was passiert bei einer rückwirkenden Gewerbeanmeldung?
Hallo liebe Community,
ich betreibe seit 09.2022 ein Gewerbe, wie ich jetzt festgestellt habe, mit dem Vertrieb von Informationen, Fotos und Videos über einen Webanbieter.
Ich war gestern bei unserem Gewerbeamt, habe ihnen die Situation geschildert und sie haben mir gesagt, wenn ich das Gewerbe länger als 3 Monate rückwirkend anmelde, drohen Bußgelder - haben mir aber auch angeboten es nur 3 Monate rückwirkend anmelden zu können. Macht das überhaupt Sinn? Ich kenne mich nicht aus und würde auf die Aussage der Behörde vertrauen.
Ich bin auf die Gewerbepflicht gestoßen, als ich mich mit der Steuererklärung auseinander gesetzt habe. Interessiert es das Finanzamt, ob ich das Gewerbe rechtzeitig bzw. zum richtigen Datum beim Gewerbeamt angemeldet habe?
Sollte ich sonst noch etwas beachten?
Schon einmal danke für eure Unterstützung.
Viele Grüße
3 Antworten
Ich kenne die Fristen und gesetzlichen Regelungen dafür nicht - übrigens wusste ich nicht mal, dass man überhaupt ein Gewerbe rückwirkend anmelden kann.
Aber wenn die Behörde schon selbst anbietet, es einfach 3 Monate zurückzudatieren und gut ist - dann würde ich das einfach so nutzen. Das ist schon recht fair für eine Behörde, dass sie Dir wegen des drohenden Bußgeldes so entgegen kommen.
In Sachen Finanzamt ist es ja so, dass bei Gewerbetreibenden immer das gesamte Jahr betrachtet wird für die Steuererhebung. Solange Du alle Einnahmen des Jahres angibst, ist dem FA der Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung sicher ziemlich egal.
Interessiert es das Finanzamt, ob ich das Gewerbe rechtzeitig bzw. zum richtigen Datum beim Gewerbeamt angemeldet habe?
Nein, warum auch?
Du erklärst Deine Einnahmen udn Ausgaben, also den Gewinn aus der Tätigkeit, bezahlt die eventuell anfallenden Steuern udn der Keks ist gegessen.
Das finanzamt ist nciht das Ordnungsamt und denen ist Dein Gewerbebetrieb ja bisher nicht aufgefallen.
Nein, es ist ja kein Gewerbe mit großer Aussenwirkung, oder Genehmigungspflicht. da kümmert sich keiner. Bei einer Fleischerei, oder Kneipe wäre es anders.
Du kannst ein Gewerbe auch bis zum Zeitpunkt der Anmeldung rückwirkend abmelden, solange das Gewerbe nicht ausgeführt wurde, sprich, dass du nichts verkauft hast. Sobald du aber Umsätze hattest, hattest du auch ein Gewerbe.
Vielen Dank für die Antwort. Diese war sehr hilfreich.
Kennen Sie sich auch aus, ob es Probleme mit dem Gewerbeaufsichtsamt o.ä. geben kann, wenn ich, wie vorgeschlagen, einfach 3 Monate rückwirkend anmelde?