Umzug in andere Stadt - Gewerbe abmelden und wieder anmelden?
Hallo.
Ich betreibe ein Einzelunternehmen und ziehe nun bald in eine andere Stadt.
So wie es aussieht muss ich mein Gewerbe bei der alten Stadt abmelden und bei der neuen anmelden.
Jetzt die Frage(n):
Muss das nicht irgendwie völlig zeitgleich passieren? Wenn ich mich an einem Freitag bei der alten Stadt abmelde und am Montag bei der neuen Stadt anmelden (sofern ich da einen Termin bekomme) bin ich ja über das Wochenende ohne Gewerbeschein und darf gar nicht arbeiten.
Mein Mietvertrag startet relativ kurzfristig, mein alter Mietvertrag läuft noch 2 Monate parallel. Muss ich das neue Gewerbe anmelden, sobald ich meine Meldeadresse geändert habe? (auch hier: Was ist wenn ich einfach keinen Termin zur Gewerbeanmeldung bekomme und dann eine Woche verstreicht?)
Und zu guter Letzt: Muss ich dann den Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung neu ausfüllen? Ich muss ja eine neue Steuernummer beantragen.
LG
3 Antworten
Ergänzung: Ich würde dem derzeitigen Finanzamt den Umzug und die neue Adresse mitteilen. Dann kann Ihre Akte gleich jetzt dem neuen Finanzamt zugestellt werden, was die Abläufe wie z.B. die Zuteilung einer neuen Steuernummer in der Regel um einiges beschleunigt.
Man kann auch bei der Abmeldung am 11. 09. in der Alten Stadt schreiben "endet am 20. 09. (oder ein anderes Datum) und dann in der neuen Stadt Beginn am 21. 09. wenn man erst am 23. 9. einen Termin bekam.
Das ist natürlich praktisch, anders wäre es aber auch irgendwie unsinnig.
Vielen Dank!
Wir haben damals erst eine Weile nach dem Umzug auch das Gewerbe umgemeldet es gab keine Probleme.