Kann ich meine Gewerbeabmeldung auch rückwirkend beantragen (aufgrund ausbleibender Einnahmen)?
Mein Anfang des Jahres angemeldetes Gewerbe (It-Beratungen) ist leider nicht sehr erfolgreich verlaufen-ich möchte das Gewerbe abmelden-die Umsatzsteuervoranmeldung konnte ich aufgrund ausbleibender Einnahmen für einige Monate, nicht leisten. Was kann ich tun?
3 Antworten
Guten Tag wfwbinder,
ganz herzlichen Dank für die rasche Antwort.
Meine Problem derzeit: die Vorsteuerbeträge für die vergangenen 3 Monate kann ich nicht leisten-was tun?
Dem Finanzamt mitteilen, dass, da keine Einnahmen (ich lebe derzeit von "Hilfeleistungen" von Freunden/Verwandten)-ich absolut keine Möglichkeit für Steuer-Zahlungen an das Finanzamt habe?
Im Voraus danke für Ihre Mühe.
MfG, fragend
Die Gewerbeabmeldung rückwirkend kannst Du natürlich machen für die Zeit wo effektiv keine Tätgkeit vorlag, aber es bringt Dir sozusagen ncihts.
Für Die Monate, wo keine einnahmen da waren gibt man eine sogenannte Nullmeldung ab, also steuerpflichtige Einnahmen 0,- Euro. aber es gab ja durch die Kosten eventuell abzugsfähige Vorsteuerbeträge, die würden Dir ggf. bei Rückwirkender Abmeldung engehen (ausser es wären Kosten der Geschäftausgabe). Also solange Du Dich noch um Aufträge bemühst würde ich das Gewerbe angemeldet lassen und ggf. die osten geltend machen.
Also wenn das Finanzamt Vorsteuerbeträge von Dir möchte dann gab es doch wohl auch entsprechende Umsatzsteuervoranmeldungen. Ich nenne es jetzt mal Überschüsse aus der Umsatzvorsteueranmeldung gehören Dir nicht und sind zu zahlen, da hilft es auch nicht das Gewerbe abzumelden.
Könnte es sein das Einkommensteuervorauszahlungen meinst? Wenn ja kann man mit Nachweis beantragen das diese herabgesetzt werden (auch bis auf 0)
Du solltest aber uns erst mal erklären was du wirklich meinst.