Gewerbeabmeldung statt ruhen lassen?
Hallo,
habe mein Gewerbe (was ich seit 10 Jahren habe) zum 31.12.20 abgemeldet und wollte es nur 1 Jahr ruhen lassen und danach die Kleinunternehmerregelung beantragen. Da habe ich ein Fehler gemacht und Gewerbeamt hat es schon abgemeldet. Hatte erfahren das ich es wieder Anmelden kann zum 31.12.20.Jetzt die frage ,weil ich Onlinehändler bin und noch ein hohen Warenbestand habe ,was passiert mit der Ware ca 40K und mit dem Firmenauto nach Abmeldung? Es ist dann als Privatentnahme eingestuft? Zahle ich dafür dann steuer oder muss die Mwst zurückzahlen(Auto seit 3 Jahren) und wenn ich es neu anmelde zum 31.12 , ist es dann der gleiche Betrieb weiterführung, da ich ja Regelbesteuert war (UST) gezahlt habe und nach dem einem Jahr ruhen lassen eigentlich ins Kleinunternehmen ändern wollte ob es dann bei Neuanmeldung auch noch gehen würde ,da es dort eine 5 Jahressperre gibt wenn ich mich wieder neu anmelde und Regelbesteuert bin (UST zahle) falls ich die Ware irgendwie zurückaufen muss von einem unternehmen zum anderem oder kann ich ein Kaufvertrag unter mir selbst als Geschäfstveräußerung im ganzen machen und Nettoverkauf am mein neues Unternehmen machen. Was passiert mit dem AUto wenn ich neu anmelde und keine Firmenfahrten habe weil ich es ruhen lasse. Kann ich bei Neuanmeldung überhaupt sofort erstmal ruhen lassen? . Danke
1 Antwort
Wer soll denn diese lieblos hingerotzte Textruine lesen?
Also, bevor das Auge an der Buchstabenwüste abgeglitten ist, habe ich Folgendes verstanden:
- Das Gewerbeamt hat die Gewerbeerlaubnis kassiert.
- Eine Betriebsabmeldung beim Finanzamt ist nicht erfolgt.
- Du wolltest aber das Gewerbe gar nicht abmelden und den Betrieb gar nicht aufgeben.
Dann kann dir doch hinsichtlich deiner Fragen egal sein, was das Gewerbeamt macht. An deiner Eigenschaft als Unternehmer ändert sich doch nichts. Es fehlt halt nur die Gewerbeerlaubnis.