Gewerbeabmeldung rückwirkend umdatieren?

2 Antworten

Wer hindert Dich daran im Elterngeldantrag einzutragen, dass Du 2018 keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb hattest?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Niemand aber es interessiert die elterngeldstelle nicht. Das Gewerbe hat existiert also wird ein anderer Zeitraum berechnet. Habe ja bereits mit den gesprochen bei der elterngeldstelle. Nur wenn das Gewerbe 2018 abgemeldet gewesen wäre würden sie es gelten lassen und somit ganz normal die 12 Monate vor Geburt als Berechnungsgrundlage nehmen

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@Jana8892

Dann würde ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und sagen, das Gewerbe wurde nicht ausgeübt. Nur wegen der Unterlassungssünde der rechtzeitigen Abmeldung kann es nicht zu falschen Ergebnissen kommen.

Hat die Elterngeldstelle wirklich die Gewerbeabmeldung überprüft? Ist bei unseren Mandanten nie passiert.

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@wfwbinder

Ja leider schon... War auch ziemlich verwundert aber die wussten aufeinmal davon und kamen dann mit dem anderen Kalenderjahr daher . Habe dann versucht zu erklären dass keine Arbeit mehr ausgeübt wurde und hab auch den Auszug vom Finanzamt vorgelegt dass ich keine Einnahmen hatte... Interessiert aber nicht.... Die mitarbeiterin bei der Stadt (wo ich danach war) sagte das Datum der Abmeldung unzuändern rückwirkend wäre wohl nicht möglich konnte mir aber keine definitive Antwort geben... Also sollte ich lieber einen Termin beim Anwalt machen?

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@Jana8892

Vorerst noch nicht - zuerst gehst Du zum Vorgesetzte - und sei es die Bürgermeisterin.

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Ich hab den Buchstabensalat nicht verstanden. Nach der zweiten Zeile ist alles verschwommen.

Worum geht's? Irgendwas mit "lohnsteuerjahresausgleich", was wohl Lohnsteuerjahresausgleich heißen soll, ist mir noch ins Auge gesprungen - der Fragesteller ist also offenbar Arbeitgeber. War es das?

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@EnnoWarMal

Lohnsteuerjahresausgleich = ESt-Erkl.

Die Fragerin hat einfach ihr Gewerbe erst in 2018 abgemeldet anstatt zum 31.12.2017.

Problemstellung, nun wird sie bei der Berechnung des Elterngeldes so behandelt als würde das Gewerbe in 2018 noch Bestand gehabt haben, obwohl sie keine Einnahmen aus dem Gewerbe hatte (kann sie Durch Steuererklärung nachweisen.

Elterngeldstelle interessiert das nicht.

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@EnnoWarMal

Wobei ich mich frage, was ein Lohnsteuerjahresausgleich (der kann nur vom Arbeitgeber am Jahresende vorgenommen werden) mit den Einnahmen aus einem Gewerbe zu tun hat. Mittels EUR und Einkommenssteuererklärung erscheinen hier im Einkommenssteuerbescheid die Gesamteinnahmen der Ehefrau. Hierbei sollte sich der Beitrag zur Industrie- und Handelskammer für das KJ 2018 einen negativen Gewinn aus dem Gewerbe beitragen.

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