Was kann ich tun, wenn der neue Mieter wegen Kleinigkeiten immer wieder die Wohnungsübernahme verzögert?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ich einen Mietvertrag abschließe, dann steht im Mietvertrag das Datum vom Mietbeginn. Die Wohnungsübergabe ist daher unerheblich. Wenn sich die Übergabe der Wohnung aus Gründen die der Vermieter nicht zu vertreten hat verzögert, dann ist das das Problem des Mieters. Die Miete wird wie vereinbart ab Beginn des Vertrages fällig. Ich als Vermieter habe keine Pflicht irgend etwas zu Renovieren oder Auszubessern, es sei denn es wurde im Mietvertrag schriftlich festgehalten. So würde ich das sehen. Ob die Fugen nun gelb, weiss oder grau sind ist unerheblich. Das würde mich als Vermieter nicht stören. Wenn das dem Mieter nicht gefällt, dann kann er ja in Einvernehmen mit dem Vermieter drüberstreichen. Ein Freund von mir hat schon eine Wohnung übernommen, bei der die kompletten Fliesen in der Küche erneuert werden mussten. Für die Arbeiten und Material ist der Mieter aufgekommen, da im Mietvertrag nichts vereinbart wurde. 

sollte an den bestehenden " Mängeln " nichts gravierendes dran sein, dann überlege es dir gut ob du an diesen Mieter überhaupt vermieten musst/ willst, denn der Auszug könnte nach ähnlichem Muster ablaufen.

Andy1968 
Fragesteller
 01.12.2015, 17:51

Das Problem ist, daß ich vorschnell an diese Person vermietet habe und als Vermieter aus dem Mietvertrag wohl nicht mehr herauskomme. Oder gibt es da noch Mittel und Wege, die ich nicht kenne?

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Gaenseliesel  01.12.2015, 17:56
@Andy1968

also ärgerst du dich verständlicherweise jetzt schon !

Deine Frage kann Privatier59 besser beantworten. Er vermietet selbst schon seit Jahren und kennt sicher auch solche Nörgler und was jetzt machbar ist.

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Wenn die Wohnung nicht gerade unbewohnbar ist, hat der Mieter das Problem: Er muß Miete zahlen ohne die Wohnung nutzen zu können.

Im übrigen spricht ein solches Verhalten nicht gerade für die Zuverlässigkeit des Mieters. Hat dieser vielleicht Vertragsreue? Hat der überhaupt schon die Kaution bezahlt?

Andy1968 
Fragesteller
 01.12.2015, 17:27

Die Kaution wurde hinterlegt. Das hat schon mal funktioniert. Die Mieterin stört sich nun zB.an der Farbe der Fliesenfugen in der Küche, die mußten erneuert werden, da sie total verschmutzt waren, nun sind sie hellgrau statt weiß.

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Privatier59  01.12.2015, 17:47
@Andy1968

Wenn nur vereinbart war, die Fugen zu erneuern, ist die Mieterin klar im Nachteil. Dann ist nämlich keine Farbe vereinbart und sie muß nehmen was da kommt. Solltest sofort eine Frist zur Wohnungsübernahme setzen.

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Hallo Privatier59

Hast Du irgendwelche Gesetze zum Thema parat?

Gaenseliesel  01.12.2015, 18:57

Andy1968, Pv59 scheint seine Katze zu füttern (Profilbild)  ;-)

willst du jemanden direkt ansprechen, ist es zielführender, unter dem jeweiligen Kommentar weitere Fragen zu stellen....nur ein Tipp 

Und - dies hilft zwar momentan nicht sonderlich, aber

beim nächsten Mal lässt sich eine Rücktrittsklausel vereinbaren  – solche kann man vor Einzug und Vertragsunterzeichnung handschriftlich ergänzen. Ist ein Rücktritt dann vertraglich vereinbart, gilt diese Klausel aber nur solange, wie der Mieter noch nicht eingezogen ist. Nach dem Einzug lässt sich der Vertrag auch nur noch regulär kündigen.

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Sorge einfach dafür, dass die Wände nicht mehr schimmeln, repariere das Schloss an der Wohnungstür und lasse die Toilettenspülung instand setzen und schon ist das Problem beseitigt.