Was ist ein Testament wert, das nicht notariell beglaubigt wurde?

4 Antworten

Wer er es nicht nur geschrieben, sondern auch unterschrieben hat, ist es gültig. Ein Testament nur zum Notar zu bringen und die Unterschrift beglaubigen zu lassen, würde ohnehin nur den Unterschied machen, das man wßte die Unterschrift ist richtig.

Erst die notarielle Beurkundung würde einen Unterschiedmachen. Dann müßte der Notar darauf aufmerksam machen, wenn ein Wunsch des Erblassers rechtlich nciht zulässig wäre.

Auch wenn es um Grunstücke geht ist eine Beurkundung wichtig, wenn mit einem Grundstück in bestimmter Form umgegangen werden soll.

Wenn es aber nur um die Gültigkeit geht, ist ein handschriftliches, privates Testament ebenso gültig. Man kann dieses auch beim Amtsgericht hinterlegen. Dann ist gesichert, es kann nciht verschwinden und auch die Gültigkeit ist über jeden Zweifel erhaben, weil ja die Identität geprüft wird.

Habe ein handschriftliches Testament meiner Eltern, welches beim Notar hinterlegt war. Es besagt eindeutig, das ich das haus bekommen soll und der andere Erbe das gesamte andere Eigentum erhalten soll. zum Zeitpunkt der Vollstreckung war ausser einer geringen summe auf einem Konto und im wesentlichem wertloser Hausrat nur die Immobilie von wert. Daraufhin hat der bearbeitende Rechtspfleger entschieden das Haus beiden Erben zuzuschreiben. Der einzige weg diese Entscheidung zu andern wahre eine Klage mit Hilfe eines Rechtsanwalts. die Entstehenden Kosten hatten den wert der Immobilie erreicht. daraufhin habe ich auf mein Recht verzichtet. Meine Schlussfolgerung: Ein Notarielles Testament ist nicht das Papier wert. Ein angestellter beim Nachlassgericht entscheidet!

Wenn es eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist, dann ist es genauso viel wert wie ein notarielles oder öffentliches Testament. Es ist gleichermaßen gültig wie dieses. Nur wer z. B. selbst nicht mehr schreiben kann, weil z. B. ein Zittern der Hand dieses verhindert, muss zum Notar, um ein wirksames Testament zu errichten.

Aus ein handschriftliches Testament, das gewissen strengen Formvorschriften genügt, gilt.

Aber gewiß nicht ein computergeschriebenes, das nur unterschrieben wird.