Haus und Grundstück auf Leibrentenbasis übernehmen - Erste Antworten, Ergänzungen und neue Fragen
Hallo liebe Foraner, ich habe eine/mehrere Fragen an Euch mit der bitte um entspre-chende Antwort/Antworten:
Die Situation: Ein 1-Familienhaus mit Grundstück, ca.450 m2, soll auf Leibrentenba-sis übernommen werden. Der Besitzer des Hauses ist der Sohn dessen Mutter ein Wohnrecht auf Lebenszeit hat. Die Mutter ist im Seniorenheim und erhält aufgrund des Wohnrechts die komplette Miete für das Haus. Der Sohn möchte das Haus auf Leibrentenbasis einem langjährigen Mieter übertragen. Zu Lebzeiten der Mutter soll zunächst nur die Miete an die Mutter weiter bezahlt werden, danach soll eine monat-liche Leibrente an den Sohn bezahlt werden.
Frage 1: Kann der Sohn das Haus und das Grundstück auf den langjährigen Mieter auf Leibrentenbasis übertragen, obwohl die Mutter ein lebenlanges Wohnrecht hat ?.
Frage 2: Wie geht man da am besten vor ?.
Frage 3: Welche Unterlagen sind bei der Übertragung notwendig ?
Frage 4: Welche Kosten entstehen dabei für wen ?.
Frage 5: Kann der Wert des Hauses und des Grundstückes frei zwischen dem Eigen-tümer und dem Käufer vereinbart/festgelegt werden oder muss hier der Verkehrswert oder was auch immer herangezogen werden ?.
Frage 6: Läßt sich die steuerliche Seite in diesem Fall beschreiben ?.
Herzlichen Dank im voraus für Euere Antworten.
Franzl: Ich fasse zusammen: Sohn, Alter unbekannt, ist Grundstückseigentümer. Mutter, Alter unbekannt, hat lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht an einzel-nen Räumen (?) oder allen Räumen (?) des Einfamilienhauses. Sie lebt im Senioren-heim und erhält die Miete, Höhe unbekannt. Der Eigentümer möchte das Grundstück an den Mieter veräußern und zwar auf Leibrentenbasis, wahrscheinlich auf Lebens-zeit (?). Unbekannt ist weiter die Höhe der Leibrente. (Nur am Rande: Greift nach dem Ableben des Begünstigten eine Vorlöschklausel?) Aufgrund der spärlichen In-formationen mit den vielen Unbekannten können deine Fragen nicht beantwortet werden, ganz abgesehen davon, dass der Vorgang grundsätzlich in die Hände eines Notars gehört.
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Kommentar von klPrinz vor 3 Stunden
Guten Morgen Franzl, herzlichen Dank zunächst einmal für Deine Antwort. Ich er-gänze gerne meine Anfragen bzw. Deine Zusatzfragen mit der Bitte um ergänzende Antworten darauf:
· Also der Grundstück und Hauseigentümer ist 53 Jahre alt
· Die Mutter mit dem lebenslangen Wohnrecht ist 90 Jahre alt
· Ob die Mutter unentgeltliches Wohnrecht hat weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass die Miete auf Ihr Konto überwiesen wird und das Geld zu Deckung der Senio-renheimkosten hergenommen wird.
· Die Mutter hat ein Wohnrecht auf einen Teil des Hauses.
· Die Miete beträgt 1.000 Euro
· Die Leibrente soll auf Lebenszeit laufen
· Die höhe ist noch nicht ausgehandelt, soll, nach ersten Gesprächen, ungefähr die Höhe der jetzigen Miete betragen, also 1.000 Euro.
Frage: Was ist mit Vorlöschklausel gemeint ? (Wann das Wohnrecht erlöscht ?).
Zusatzinfo: Die Übertragung des Hause und des Grundstückes soll, nach Möglichkeit ohne der Bete