Wenn ich als Engländer, der schon viele Jahre in Deutschland lebt, hier eine Altersrente aus England beziehe, muss ich die versteuern und in welchem Umfang?

1 Antwort

Hallo,

die Berechnung regelt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Großbritannien, zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. 
Es erfolgt zwar keine Versteuerung der Rente in Dt. aber eine Einbeziehung in die Errechnung des individuellen Steuersatzes. 

Die Altersrente aus England wird nicht als Einnahme erfasst, sondern wird zur Bestimmung des Steuersatzes herangezogen.
Sie unterliegt "nur" dem Progressionsvorbehalt.