Anrechnung Leibrente auf Grundsicherung?
Hallo zusammen,
ich habe gelesen, dass die private Altersvorsorge bis zu 100€ auf die Grundsicherung anrechnungsfrei bleibt. Den Freibetrag hat der Gesetzgeber 2008 beschlossen für Riester und Basis-Renten. Meines Achtens ist eine Leibrente eine Basis-Rente. Kennt sich zu diesem Thema jemand aus? Danke für Eure Antworten.
2 Antworten
Danke für die Nachricht. Dann fällt die Leibrente leider doch zum anrechenbaren Einkommen?
Das gilt nach SGB für alle Bundesländer gleichermaßen :
Bei der Bedürftigkeitsprüfung der Grundsicherung werden bis auf wenige Ausnahmen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert berücksichtigt. Ausgenommen sind:
- Leistungen der Sozialhilfe
- die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und nach Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des BVG vorsehen
- Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Entschädigungen wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach § 253 Abs.2 BGB
- Zweckbestimmte Leistungen und Zuwendungen der Wohlfahrtspflege, soweit diese einem anderen Zweck als das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nicht gerechtfertigt wäre
- Leistungen wegen Kindererziehung an vor 1921 geborene Mütter
- Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeld
Zum Einkommen gehören zum Beispiel:
- Erwerbseinkommen aus abhängiger oder selbstständiger Tätigkeit
- Lohnersatzleistungen, (z.B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Unfallgeld)
- Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Pensionen
- Hinterbliebenenleistungen, (z.B. Witwen-,Witwer- und Waisenrente)
- Unterhaltszahlungen des getrennt lebenden/geschieden Ehegatten
- sonstige Unterhaltszahlungen
- Kindergeld und Kindergeldzuschlag rechnen im SGB XII zu den Einnahmen des Kindes/der Kinder
- Miet- oder Pachteinkünfte
- Zinsen und sonstige Vermögenseinkünfte