Was ist bei der Zusammenlegung von Grundbuchblättern bei mehreren Grundschulden zu beachten?

2 Antworten

destro

Eine Vereinigung der unterschiedlich belasteten Eigentumswohnungen würde unweigerlich zur Besorgnis der Verwirrung gem. § 5 Abs. 1 S. 1 Grundbuchordnung führen, sodass dein Vorhaben sowohl vom Grundbuchamt als auch von den Realkreditgläubigern abgelehnt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
destro553 
Fragesteller
 22.03.2023, 21:12

Ok, verstanden… Danke fpr die Rückmeldung, ich habe es befürchtet.

Kann man denn die Wohneinheiten auch zusammenlegen (auch in der Teilungserklärung) ohne die Grundbücher zu vereinen?

Sprich wir behalten nach wie vor getrennte Grundbücher?

Ansonsten bleibt nur die Option, die Wohnungen getrennt zu belassen und der Dachgeschosswohnung ein Sondereigentum an dem Treppenanteil zuzusprechen. Wird dann aber kritisch mit der Abgeschlossenheit…

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Ohne Zustimmung der Banken wird das nicht funktionieren. Ggf. muss komplett umgeschuldet werden. Wenn natürlich die Restschuld nicht im Verhältniss zum Wert steht, dürfte das machbar sein.
Aber ohne das Einverständis geht nicht.

destro553 
Fragesteller
 22.03.2023, 21:14

Das ist natürlich immer eine Auslegungssache. Wohnung 1 ist ca. hälftig abbezahlt, der Marktpreis ist aber seit Kauf auch deutlich gestiegen.

Wohnung 2 ist noch ganz gut belastet… ca 20% abbezahlt.

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Tiiii  22.03.2023, 22:15
@destro553

Selbe Bank? Dann easy. Verschiedene Banken? Wirst eine ablösen müssen.

Zusammengelegt wird es auch etwas weniger wert sein wie zwei einzelne. Zumindest für die Banken auf dem Papier.

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destro553 
Fragesteller
 23.03.2023, 23:08
@Tiiii

Leider verschiedene Banken…

Mal noch eine andere Rückfrage: Kann man die Wohneinheiten auch zusammenlegen (Teilungserklärung) ohne die Grundbuchblätter zu vereinigen?

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