Was ist bei der Zusammenlegung von Grundbuchblättern bei mehreren Grundschulden zu beachten?
Wir haben 2 Eigentumswohnungen in einem 3 Familienhaus, die auch in der Teilungserklärung voneinander getrennt sind und bisher auch entsprechend genutzt (1x Eigennutzung, 1 x Vermietung) wurden.
Nun wollen wir beide Wohneinheiten zusammenlegen, einen Wanddurchbruch machen und dafür das gemeinschaftliche Treppenhaus abtrennen. Das wurde auch alles schon in der Eigentümerversammlung besprochen und genehmigt.
Hierzu soll (muss?) auch die Teilungserklärung entsprechend geändert werden, da die Aufteilung nur noch auf eine Wohneinheit reduziert wird.
Und hier kommt auch schon meine Frage:
Auf beiden Wohnungen sind Grundschulden im entsprechenden Grundbuchblatt eingetragen. Bei der Zusammenlegung der Einheiten gibt es zukünftig ja nur noch 1 Grundbuchblatt.
Wie verhält sich das dann mit den Grundschulden der beiden Banken? Es können ja nicht beide an Rang 1 stehen.
Muss dies vorher mit den Banken besprochen werden bzw. braucht man die Genehmigung?
Wir sind zwar schon mit einem Architekten zur Planung in Kontakt, der meinte allerdings, dass der Notar erst aktiv werden kann, sobald die Pläne fertig sind...
2 Antworten
destro
Eine Vereinigung der unterschiedlich belasteten Eigentumswohnungen würde unweigerlich zur Besorgnis der Verwirrung gem. § 5 Abs. 1 S. 1 Grundbuchordnung führen, sodass dein Vorhaben sowohl vom Grundbuchamt als auch von den Realkreditgläubigern abgelehnt wird.
Ok, verstanden… Danke fpr die Rückmeldung, ich habe es befürchtet.
Kann man denn die Wohneinheiten auch zusammenlegen (auch in der Teilungserklärung) ohne die Grundbücher zu vereinen?
Sprich wir behalten nach wie vor getrennte Grundbücher?
Ansonsten bleibt nur die Option, die Wohnungen getrennt zu belassen und der Dachgeschosswohnung ein Sondereigentum an dem Treppenanteil zuzusprechen. Wird dann aber kritisch mit der Abgeschlossenheit…
Ohne Zustimmung der Banken wird das nicht funktionieren. Ggf. muss komplett umgeschuldet werden. Wenn natürlich die Restschuld nicht im Verhältniss zum Wert steht, dürfte das machbar sein.
Aber ohne das Einverständis geht nicht.
Selbe Bank? Dann easy. Verschiedene Banken? Wirst eine ablösen müssen.
Zusammengelegt wird es auch etwas weniger wert sein wie zwei einzelne. Zumindest für die Banken auf dem Papier.
Das ist natürlich immer eine Auslegungssache. Wohnung 1 ist ca. hälftig abbezahlt, der Marktpreis ist aber seit Kauf auch deutlich gestiegen.
Wohnung 2 ist noch ganz gut belastet… ca 20% abbezahlt.