Was habe ich als beschenkte für rechte nach einem streit?

4 Antworten

" Geschenkt bleibt geschenkt - wiederholen ist gestohlen "‼️..... so die Theorie 😴

Allerdings sollte man dies in Fällen wie deinem auch beweisen können ☝️ du hast ohne einen Nachweis definitiv die schlechteren Karten !

Ein kostenintensiver Rechtsstreit, wiegt möglicherweise (?) nicht einmal den einst gezahlten Preis der Möbel auf.... gönn dem Exfreund also seinen Krempel 🙏 letztlich profitierst auch du, z.B. mit der dazu gewonnenen LEBENSERFAHRUNG ‼️

Ein schwacher Trost, ich weiß aber so sehe ich's☝️

Generell sind Geschenke mit der Schenkung Eigentum des Beschenkten, d.h. genauso wie Du eine Uhr, die er Dir irgendwann geschenkt hat, nicht mit Auszug zurückgeben wirst, verhält es sich im Prinzip mit den Möbeln.

Gegenstände wie ein Bett sind ggf. gemeinsam genutzt und daher nicht wirklich Geschenke, sondern eher Regelungen für eine Kostenübernahme im Innenverhältnis. Ein Kleiderschrank im Prinzessin-Lillifee-Stil dürfte sich klarer als ein Geschenk darstellen, da er so etwas für sich selbst wahrscheinlich nicht kaufen würde und der Schrank exklusiv von Dir genutzt wird. Ein Tisch wird schwierig - ist es Dein Home Office Schreibtisch, wäre das schon klarer abgrenzbar - ist es ein Esszimmertisch, dann gehört das in die gleiche Kategorie wie das oben genannte Bett.

Es gibt daher einen einfachen und einen aufwendigeren Weg.

  1. Einfach: vergiss die Sachen und dass er sich hier so anstellt. Zieh aus und besorge Dir dann die Möbel, die für Dein neues Zuhause passen. Wenn Du ohnehin vorhattest, entsprechende Möbel selbst zu kaufen, dann ist das eben jetzt diese Investition etwas verspätet. Der Rest ist Geschichte.
  2. Aufwendiger: fertige Bilder von diesen Möbeln an und differenziere nach solchen, die klar Deinem Lebensraum zuzuordnen sind (z.B. Dein Schreibtisch, Dein Kleiderschrank mit Deinen Sachen, Dein Bett in Deinem eigenen Zimmer) und solchen, die gemeinschaftlich genutzt werden (z.B. ein Esstisch, ein Wohnzimmertisch, ein gemeinsamer genutzter Kleiderschrank, das gemeinsame Bett im Schlafzimmer). Fotos helfen das zu belegen. E-Mails, Geschenkkarten, Whatsapp-Nachrichten, etc. unterstützen die "Geschenknatur" dieser Dinge ggf. weiter. Dann organisierst Du Deinen Auszug und nimmst Deine Möbel mit. Wenn der Ex-Freund damit ein Problem hat, soll er klagen.

Was ist Dir der Streit wert?

Lisa112 
Fragesteller
 29.10.2021, 17:24

Danke für die große hilfe, wir haben getrennte Zimmer. Alle möbel stehen in meinem Zimmer und werden nur von mir genutz… leider habe ich keine chats und keine schriftlichen beweise, reicht das also aus bilder von den möbeln zu machen, solange sie noch in meinem Zimmer sind ?

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gandalf94305  29.10.2021, 18:49
@Lisa112

Das wäre ersatzweise eine Option, den Zustand zu dokumentieren. In diesem Fall ist nämlich das Mobiliar persönlich zuzuordnen. Wenn Du ausziehst, dann räumst Du Dein Zimmer.

Im Zweifelsfall kannst Du ja immer noch auf Variante 1 umschalten :-)

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Kannst du die Schenkung nachweisen? Zb über Mails oder WhatsApp Verläufe?

Rechtlich gehören die Möbel nach der Schenkung dir, die entscheidende Frage wird aber sein ob du das beweisen kannst. Da er im Kaufvertrag steht hat er dann vermutlich bessere Karten.

Da Du leider NICHTS beweisen kannst, gehören die Möbel dem Käufer.

Ich sehe da keine Chance für Dich.