Rücktritt Privatkaufvertrag, bei folgenden Anliegen möglich?
Hallo liebe Community,
ich habe am 20.09.2020 einem privaten Kaufvertrag abgeschlossen, leider im Nachhinein, geschuldeter einer Notsituation, unüberlegt.
Der Kaufvertrag besteht aus Möbeln von dem Vormieter meiner neuen Einzimmerwohnung.
Im Vertrag ist schriftlich festgehalten, dass der Verkäufer (Vormieter) das Eigentumsrecht (Eigentumsvorbehalt) behält der Möbel, bis ich bezahlt habe. Ich habe Zeit die 470,00 Euro bis Juni 2021 komplett BAR zu bezahlen.
Jedensfalls ist mir aufgefallen, dass die Möbel nicht ansatzweise den Wert besitzen, wahrscheinlich noch nicht mal einen Wert von 300,00 Euro haben.
Ich befinde mich in einer Lehre und ich war in der Notsituation, dass ich innerhalb eines Monats erneut auf Wohnungssuche musste, da mein Zimmer in dem Bauernhof zuvor für den Eigenbedarf gebraucht wurde. Deshalb war ich sehr froh dass ich auch die neue Wohnung gefunden habe. Leider aus Hoffnung zu schnell gehandelt.
Besteht die Möglichkeit für mich dem Verkäufer zu sagen, dass ich zahlungsunfähig bin und er die Möbel nehmen soll (Eigentumsvorbehalt) und ich gebe ihm einen Betrag von 80,00 Euro für die Benutzung von 2,5 Monaten für den Couchtisch, Vorhänge, Staubsauger, kleine Schlafcouch?
Vielen Dank vorab!
2 Antworten
Rechtlich gesehen klappt das natürlich nur wenn der Verkäufer zustimmt.
Allerdings fährt er damit vermutlich auch ganz gut, denn wenn du nicht bezahlen kannst/willst, hat er zwar einen Anspruch auf Zahlung wird den aber nicht durchsetzen können.
Ich vermute einfach mal du hast weder ein Einkommen über der Pfändungsgrenze noch nennenswertes Vermögen. Falls das so ist würde ich das dem Verkäufer darlegen und ihm klar machen dass er damit am besten fährt.
Er muss dir ja auch keine Belege nachweisen. Du hast ja zu diesem Preis gekauft.
Gehe sofort auf ihn zu und versuche es freundlich und diplomatisch. Er hat nichts davon wenn du nicht zahlen kannst, und du hast nichts davon wenn er sich stur stellt. Also einfach versuchen mit etwas Geschick eine für beide passende Lösung zu finden.
Sollte ich bis Juni warten bis er den Zahlungsbetrag möchte oder ihm bereits jetzt schon kontaktieren
Natürlich frühzeitig kontaktieren. Nicht bis auf den letzten Drücker warten. Die Zahlfrist bis Sommer 2021 ist an sich schon sehr großzügig. Wenn Du bald die Sache aus der Welt zu schaffen versuchst, hast Du besseren Verhandlungsspielraum.
Der Vormieter wird die Möbel mit hoher Sicherheit nicht mehr an sich nehmen. Er wollte sie schon beim Auszug nicht mehr haben. Er muss sie auch nicht mehr zurücknehmen. Du kannst sie auch zum Sperrmüll geben. Mit einer Liefer- und Nutzungspauschale allein wird es voraussichtlich also nicht getan sein.
Man nennt den Sachverhalt übrigens Abstandszahlung.
Relativ einfach - wenn auch für Dich unangenehm ..... ein Eigentumsvorbehalt bedeutet nicht, dass der Verkäufer die Ware zurücknehmen bzw. Deinen Versuch vom Vertrag zurückzutreten annehmen muss.
Du hast die Möbel vor mehr als 3 Monaten zum Betrag X gekauft .... also wirst Du bezahlen müssen.
Dankeschön. Was ist dennoch mit Punkt 4, dass der Verkäufer bei Zahlungsunfähig die Möbel (selbstverständlich) zurückhaben darf? Plus „Verwendungs- und Entschädigungsgebühr“.
Vielen Dank für die Hilfe. Mir ist bewusst, dass ich mir natürlich zuvor mehr Gedanken über den Wert hätte machen sollen. Deshalb würde ich dem Verkäufer eine Benutzungspauschale plus alle Möbel anbieten (inkl. Lieferung) Aber für die Gesamtsumme finde ich nun mal ein günstigeres Bett und der Couchtisch ist keine 20,00 Euro wert. Sollte ich bis Juni warten bis er den Zahlungsbetrag möchte oder ihm bereits jetzt schon kontaktieren. Er kann mir außerdem keine Rechnungsbelege nachweisen, dass diese Möbel den Wert besitzen, wie er behauptet.